Erstellt am 04.01.2006 um 07:19 Uhr von merlin
Ich kann mir nicht vorstellen, wie der Medizinische Dienst nachträglich feststellen will, daß die Kollegin nicht krank war, vor allem, wenn sie AU-Bescheinigungen vom Arzt hatte. Ist sie denn immer aufgrund der gleichen Krankheit arbeitsunfähig? Einen Grund für eine fristlose Kündigung kann ich nicht sehen, hier käme nur eine personenbedingte Kündigung in Frage. Außerdem wird der Arbeitgeber kaum "stellvertretend" für die Krankenkasse der Kollegin kündigen
Erstellt am 04.01.2006 um 07:39 Uhr von Claudia
Hallo Merlin,
Danke für die Info.. Aber sie hat sich immer im Wechsel bei zwei Ärzten krankschreiben lassen. Die haben nun wohl von der Krankenkasse ein Verbot bekommen, sie zu behandeln. Sicherlich kann man es nicht nachträglich feststellen. Aber ich sage mal so, wenn Du Dich wegen einer "angeblichen" Zahn-OP am 27.12.2005, rückwirkend ab 23.12.2005 von einem allgemein Mediziner krankschreiben lässt, kann das der Medizinische Dienst schon noch prüfen..
Erstellt am 04.01.2006 um 08:10 Uhr von merlin
Rein interessehalber: Wie äußert sich denn die Kollegin zu der ganzen Geschichte?
Erstellt am 04.01.2006 um 08:13 Uhr von Claudia
naja.. sie hat hier angerufen, als sie den termin für den medizinischen dienst bekommen hat, und hat alle am telefon zur s.. gemacht was das soll.. Sie meinte dann auch, dass sie ja nur darauf wartet gekündigt zu werden.. aber wir müssen ja da seitens des BR´s auch gut vorbereitet sein, ob das alles so richtig ist, da sie bestimmt vor Gericht ziehen wird, wenn sie gekündigt werden würde.. das hatte sie zumindest angekündigt..
Erstellt am 04.01.2006 um 08:36 Uhr von merlin
Hat der Arbeitgeber denn vor, der Kollegin zu kündigen?
Erstellt am 04.01.2006 um 08:39 Uhr von Claudia
also bis dato wurde es natürlich nicht offiziell kommuniziert. aber man könnte sich das ja schon vorstellen, oder?
Erstellt am 04.01.2006 um 08:43 Uhr von Fayence
Hallo Claudia,
lasst es auf Euch zukommen! Solltet Ihr eine Anhörung "Kündigung" bekommen, würde ich als BR dazu keine Stellungnahme abgeben.
Im übrigen darf ein Arzt nur ausnahmsweise und nach gewissenhafter Prüfung bis max. 2 Tage rückwirkend krankschreiben. Auch wenn in diesem Fall Weihnachten dazwischen lag, gibt es immer noch einen Notdienst!
Erstellt am 04.01.2006 um 08:47 Uhr von viktor
Maßgeblich ist doch nicht, was die Krankenkasse weiss sondern was die Ärzte attestiert haben. Der medizinische Dienst ist hier wenig hilfreich.
Wenn der AG Betrug nachweisen will, muss er sich schon etwas anderes einfallen lassen. Ansonsten muss er versuchen eine negative Zukunftsprognose und unzumatbare Belastungen darzustellen.
Erstellt am 04.01.2006 um 08:52 Uhr von merlin
Ich würde auch warten, was Euch der Arbeitgeber zur Begründung der Kündigung vorlegt und den Fall danach beurteilen. Eine fristlose Kündigung geht meiner Meinung nach nicht, soweit ich das nach den Informationen von Dir beurteilen kann, nur eine personenbedingte, und da sind bestimmte Maßstäbe anzulegen. In jedem Fall - ob Ihr der Kündigung zustimmt oder nicht, die Kollegin muß klagen, um prüfen zu lassen, ob die Kündigung wirksam ist oder nicht. Euch wird sicher kein Vorwurf treffen, egal wie Ihr entscheidet.
Erstellt am 04.01.2006 um 18:19 Uhr von Akira
gibt es denn solche Ärzte, die rückwirkend krankschreiben, dies verwundert mich doch sehr.
Wie kann ein solcher denn feststellen an was ich denn so gelitten habe, ist für mich nicht nach voll ziehbar.
Den medizinischen Dienst nimmt der AG in Anspruch, der hat wohl Zwei und Zwei zusammen gezählt.
Ergebniss ist bekannt. Das man Euch jetzt den schwarzen Peter zu spielt als Kollegen finde ich mis.
Muss feststellen das die aus dem hohen Norden eine rege Fantasie haben.der Antwort von Claudia/8849
entnehmend.