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Durchsuchen von Software auf den PCs der AN - hat der BR da ein Mitbestimmungsrecht?

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Danny
Jan 2018 bearbeitet

Hallo und ein Gutes Neues Jahr erst mal. eine kleine Frage hätte ich: in unserem Betrieb gibt es eine IT-Richtlinie, in der unter anderem drin steht, dass die IT Abteilung auf die PCs und Notebooks fernzugreifen darf zur Fehlerbehebung, Wartung und Installation von Software. Nur die IT Abteilung darf Software installieren. Wir wissen aber, dass IT regelmäßig die Rechner nach von den Benutzern installierte Software, Programmen durchsucht, die nicht den Standardanwendungen entsprechen. Die Mitarbeiter wissen nichts davon. Bevor wir als BR aktiv werden: hätten wir nicht vorher über diese Aktivitäten seitens von IT unterrichtet werden müssen, da haben wir doch Mitbestimmungsrecht, oder?

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Community-Antworten (3)

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viktor

03.01.2006 um 16:08 Uhr

PC's sind technische Einrichtungen, die geeignet sind, Verhalten und Leistung der Arbeitnehmer zu kontrollieren. Daher kann eine IT-Richtlinie die eben diese Kontrolle ermöglicht nur mit Zustimmung des BR im Betrieb umgesetzt werden. (§ 87 Abs 1 Nr. 6 BetrVG)

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Danny

03.01.2006 um 16:18 Uhr

Hallo Viktor, vielen Dank für die prompte Antwort. Wir haben bei der IT Richtlinie mitbestimmt. Die Kollegen von IT sollten gemäß dieser Richtlinie auch nur zur Fehlerbehebung, Wartung und Installation von Software auf die PCs/Notebooks zugreifen. Der entsprechende Benutzer bekommt, falls das zutrifft, eine Mitteilung am Bildschirm, so dass er weiss, dass IT gerade etwas macht an seinem PC. Das Neue ist, dass IT ohne unser (BR) Wissen die PCs nach vom Benutzer installierter Software durchsucht, da hätten wir doch auch gefragt werden müssen?

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viktor

03.01.2006 um 16:26 Uhr

sehe ich auch so! Also, fordert die IT-Abteilung auf, dies zu unterlassen.

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