Erstellt am 03.01.2006 um 10:54 Uhr von Homeland25
Hallo! Die Stützunterschrift reichen pro Liste! Also nur 6 (das können auch die Kandidaten selber sein!).
Erstellt am 03.01.2006 um 10:59 Uhr von Homeland25
Nachtrag: Die Einverständnis-Unterschrift von den Kandidaten muss jedoch getrennt von der Stütz-Unterschrift erfolgen, also klar getrennt werden. Im Übrigen siehe § 14,4 BetrVG