MA mit Befristung in den Wahlvorstand - ist das zulässig?
Sehr geehrte Damen und Herren, Wir haben einen übernommenen Azubi, der einen befristeten Vertrag bis 30.06.2006 hat. Wenn unsere BR-Wahl im April stattfindet, kann dieser Mitarbeiter in den Wahlvorstand gewählt werden?
Community-Antworten (1)
03.01.2006 um 12:10 Uhr
Wenn der Azubi wahlberechtigt (ab 18.LJ) ist, darf er auch in den Wahlvorstand, da die Wahl ja ohnehin bis zum 31.05. abgeschlossen sein muss (es sei denn dies ist die erstmalige Wahl eines Betriebsrates bei euch).
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