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Lohnausgleich für höherwertige Tätigkeit aber nicht bei Krankheit, Urlaub - Umsetzung (Konzern)mit Einstellung drei Lohngruppen niedriger - was kann der BR tun?

K
Kerstin
Jan 2018 bearbeitet

erst einmal auch von mir, ich wünsche allen ein gesundes neues Jahr. Meine Probleme werden immer mehr und ich weiß jetzt nicht mehr wo was steht. Erstes Problem, Kollegen arbeiten seit gut einem Jahr an einen Arbeitsplatz für den sie keinen Vertrag haben,der aber eine höhere Qualifikation benötigt. Sie bekommen einen Lohnausgleich gezahlt, natürlich nicht wenn sie krank oder im Urlaub sind. Kann das der Arbeitgeber auf die Dauer machen??? Zweites Problem, wir haben aus einem anderen Betrieb Kollegen, im Rahmen einer Umsetzung bekommen. Diese wurden bei uns mit bis zu drei Lohngruppen niedriger eingestellt. In dem alten Betrieb der zu unserem Konzern gehört wurde nichts vereinbart. Kann ich als Betriebsrat was für diese Kollegen nun noch tun? Ich bräuchte wirklich bald hilfe Kerstin

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Community-Antworten (2)

FB
Frank B.

03.01.2006 um 11:11 Uhr

Im ersten Fall habt ihr warscheinlich nicht mehr viel Chancen, denn der AG muss euch vor jeder Einstellung informieren §99 BetrVG. Wenn die Kollegen schon fast ein Jahr bei euch sind, ist es zu spät.

Im zweiten ist es ähnlich, ihr hättet zwar der Einstellung zustimmen können, aber die Eingruppierung ablehnen können.

Hier hilft nur noch die Klage jedes Einzelnen gegen den AG.

V
viktor

03.01.2006 um 13:47 Uhr

das sehe ich ähnlich. Ihr hättet bei der Versetzung / Einstellung entsprechend reagieren müssen (Beteiligung nach § 99 BetrVG).

Jetzt könnt Ihr nur noch ganz allgemein auf Einhaltung von Tarife oder Gleichbehandlungsgrundsätzen pochen. Den Rechtsanspruch (so er denn da ist) können nur die Kollegen selbst geltend machen.

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