Erstellt am 03.01.2006 um 16:00 Uhr von Rolf Becker
Hallo Ralph,
Eine Versetzung ist eine Änderung des (individuellen)Arbeitsvertrags und geht daher eigentlich nur einvernehmlich oder per Änderungskündigung.
Sozialauswahl ist hier meines Erachtens (erst mal) kein Kriterium.
Gruß
Rolf Becker
Erstellt am 03.01.2006 um 16:03 Uhr von Ralph
Danke für die schnelle Anwort, d.h. wenn der AN der Versetzung widerspricht, muß der AG eine Änderungskündigung ausprechen ?
Erstellt am 03.01.2006 um 21:44 Uhr von Rolf Becker
Hallo Ralph,
Im Prinzip ja, es ist natürlich immer zu beacheten was im Arbeitsvertrag vereinbart wurde. Auf jeden Fall wenn dies einen neuen Standort (also weit weg) / Aufgabenbereich etc. beinhaltet. Wenn es sich bei der Versetzung lediglich um eine Versetzung von z. B. "Station Chirugie I" zu "Chirugie II" im selben Betrieb (sprich auch Standort oder zumindest standortnah) handelt dann eher nicht (da wohl kaum im AV stehen wird das der MA nur auf "Chirugie I" eingestezt werden darf).
Gruß
Rolf
Erstellt am 04.01.2006 um 06:39 Uhr von ralph
Danke Rolf,
das hilft mir schon sehr viel weiter, bin zwar nicht in der Medizin beschäftigt sondern bei einer Bausparkasse, aber bei uns werden die Aufgaben neu definiert, also neue Aufgabenbereiche daher bin ich mit der Antwort sehr zufrieden
Gruß
Ralph
Erstellt am 04.01.2006 um 08:16 Uhr von Rolf Becker
Hallo Ralph,
Hier sind sicherlich noch ein paar andere Gesichtspunkte zu beachten.
Wenn Aufgrund der Neuorganistaion der Aufgaben der alte Arbeitsplatz so nicht mehr existiert und der neu zugewiesene Job "vergleichbar" ist hat der MA schlechte Karten. Zwar kann er einer Versetzung widersprechen -> Folge wahrscheinlich Änderungskündigung - aber wenn der alte Job so nicht mehr existiert ist diese wohl gerechtfertigt und der AN hat im Zweifel eine noch schlechtere Position.
Es ist immer zu berücksichtigen ob die "neuen Aufgabenbereiche" mit der Tätigkeit im Arbeitsvertrag in Einklang stehen (bzw. dem bisherigen Job vergleichbar sind - nach ein paar Jahren ist die Tätigkeitsbezeichnung im AV ja oft nicht mehr zutreffend).
Sorry, ich war wohl mit meinen Antworten teils etwas voreilig - ich muss mich noch daran gewöhnen erst mal nach allen Details zu fragen ....
Gruß
Rolf Becker
Erstellt am 04.01.2006 um 14:00 Uhr von ralph
Danke Rolf,
also bei uns ist das so das aus einer Einheit welche alle Arbeit gemacht hat, 2 gegründet werden
die erste mit "relativ hochwertigen" Geschäft, d.h. große Darlehen, Selbständige usw.
die 2. soll dann das Massengeschäft machen, also Lastschrifteinzug, Adressänderungen, Kontokorrekturen usw. d.h. eine Abqualifizierung, also schon sehr unterschiedliche Tätigkeiten
Ralph