BRV und Urlaub - Arbeitgeber genehmigt Urlaub nur,wenn BR Büro nicht besetzt ist - ist das zulässig?
Hallo unser BRV möchte seinen Urlaub, diese Woche, um drei Tage verlängern und soll ein BRM das BR Büro besetzen. Nun sagt unser Chef: Er kann den Urlaub des BRV nur genehmigen wenn das BR Büro nicht besetzt ist, er braucht jeden Mann.
Wir haben ca. 180 MA.
Was meint ihr dazu???
Community-Antworten (3)
02.01.2006 um 14:03 Uhr
Da hat euer Chef gute Karten, denn wenn jemand kurzfristig seinen Urlaub verlängern will hat er trotzdem die betriebl. Belange zu berücksichtigen.
Anders sieht es bei einer generellen Freistellung des Vorsitzenden aus (auch bei 180 MA möglich). Ist betrieblich eine Vertretungsregelung vereinbart, hat der Chef dies wohl zu schlucken.
Ich empfehle trotzdem immer das Gespräch zu suchen.
02.01.2006 um 14:35 Uhr
Hallo er war eben da, der Chef. Wir haben uns geeinigt das ich 2 Tage in dieser Woche keine BR Arbeit mache.
Aber für mich ist das Erpressung.
Entweder du machst keine BR Arbeit oder dein BRV bekommt keinen Urlaub.
02.01.2006 um 15:07 Uhr
Ich sehe es ähnlich, aber vielleicht ergibt sich mal eine Gelegenheit zur Revange. Bei passender Gelegenheit würde ich es meinem Chef auf´s Brot schmieren "... dann und dann habe ich zurückgesteckt, da kann man doch mal etwas entgegenkommen erwarten!" oder so.
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