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Mehrarbeit - darf doppelt so viel eingeplant werden wie im Vertrag geregelt ist ?

M
Mona
Jan 2022 bearbeitet

Grüß Euch Gott, gleich nochmal eine Frage hinterher und zwar: kann eine Halbtagskraft, die lt. Arbeitsvertrag mit 15 Std./Woche eingestellt wurde, mit 30 Std./Woche eingeplant werden?

Hier handelt es sich u.a. auch um Nachtdienste, die die geleistete Stundenzahl hinaufschnellen lassen.

Auf welchem Gesetz würde diese Maßnahme gründen?

Wenn ich nämlich nichts begründen kann, glaubt's mir keiner. Klar, oder? Pfiad Eich Mona

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Community-Antworten (6)

P
paula

30.12.2005 um 12:11 Uhr

Wo ist Dein Problem? Nach abgeleisteten 15 Stunden gehst Du nach Hause. Was gibts da noch zu begründen?

RI
Ramses II

30.12.2005 um 13:06 Uhr

Paula,

schon mal etwas von "angeordneter Mehrarbeit" gehört?

Oder von "Arbeitsverweigereung"?

Oder von "außerordentlicher Kündigung"?

F
Fayence

30.12.2005 um 13:49 Uhr

Hallo Mona, soll dieses eine Dauer- oder nur vorübergehende Lösung sein? Vor allem, was steht im Arbeitsvertrag?

M
Mona

30.12.2005 um 14:02 Uhr

Grüß Gott, Ramses II, meine Frage hast Du aber nicht beantwortet. Ich weiß auch was über Mehrarbeit, aber es gibt auch ein Gleichstellungsgesetz, und da kann nicht immer der gleiche TZ-Beschäftigte mehr leisten. Was hat das aber mit Kündigung zu tun? Das verstehe ich jetzt nicht. Erläuterst Du mir das noch? Danke und schönen Tag. Mona

RI
Ramses II

31.12.2005 um 00:11 Uhr

Mona,

stimmt. Ich fand zuallererst mal Paulas Antwort völlig daneben, weil sie Dich hier zur Arbeitsverweigerung anstiftet ohne nachher für die Folgen geradestehen zu müssen.

Gleichstellungsgesetze gibt es eine ganze Reihe auf Landesebene. Allerdings geht es dort um die Gleichstellung von Mann und Frau. Gibt es denn hier Hinweise dass Du wegen Deiner Geschlechtszugehörigkeit benachteiligt wirst?

Was sagt denn Dein Arbeitsvertrag zum Thema "Mehrarbeit"?

M
Mona

09.01.2006 um 09:04 Uhr

Guten Morgen, Ramses II, ich bin erst heut wieder in der Arbeit. Es geht in diesem Falle nicht um "Mann oder Frau", sondern nur wenn man im konkreten Fall als TZ-Arbeitnehmer mit 3 Kindern eben deshalb nur 15 Std./Woche arbeitet und dann ständig mit Mehrarbeit belastet wird, was bis zu über 9 Std./Woche führt. Das läßt sich schwer familiär planen, und im Gesetz steht auch, daß eben deshalb TZ-Beschäftigung gefördert werden muß, um familiengerechte Abstimmung zu erreichen. Gleichstellung meine ich einfach nur um gerechten Ausgleich unter anderen MA, die obwohl ganztags und nicht familiengebunden, nicht zu Mehrarbeit eingesetzt werden. (dies passiert vorwiegend im Bereich Nachtdienst!) Denkst Du nochmal drüber nach und sagst mir dann Dein Ergebnis? Dank Dir schön und eine schöne Woche

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