Grüß Euch Gott,
gleich nochmal eine Frage hinterher und zwar: kann eine Halbtagskraft, die lt. Arbeitsvertrag mit 15 Std./Woche eingestellt wurde, mit 30 Std./Woche eingeplant werden?

Hier handelt es sich u.a. auch um Nachtdienste, die die geleistete Stundenzahl hinaufschnellen lassen.

Auf welchem Gesetz würde diese Maßnahme gründen?

Wenn ich nämlich nichts begründen kann, glaubt's mir keiner. Klar, oder?
Pfiad Eich Mona