Mehrarbeit - darf doppelt so viel eingeplant werden wie im Vertrag geregelt ist ?
Grüß Euch Gott, gleich nochmal eine Frage hinterher und zwar: kann eine Halbtagskraft, die lt. Arbeitsvertrag mit 15 Std./Woche eingestellt wurde, mit 30 Std./Woche eingeplant werden?
Hier handelt es sich u.a. auch um Nachtdienste, die die geleistete Stundenzahl hinaufschnellen lassen.
Auf welchem Gesetz würde diese Maßnahme gründen?
Wenn ich nämlich nichts begründen kann, glaubt's mir keiner. Klar, oder? Pfiad Eich Mona
Community-Antworten (6)
30.12.2005 um 12:11 Uhr
Wo ist Dein Problem? Nach abgeleisteten 15 Stunden gehst Du nach Hause. Was gibts da noch zu begründen?
30.12.2005 um 13:06 Uhr
Paula,
schon mal etwas von "angeordneter Mehrarbeit" gehört?
Oder von "Arbeitsverweigereung"?
Oder von "außerordentlicher Kündigung"?
30.12.2005 um 13:49 Uhr
Hallo Mona, soll dieses eine Dauer- oder nur vorübergehende Lösung sein? Vor allem, was steht im Arbeitsvertrag?
30.12.2005 um 14:02 Uhr
Grüß Gott, Ramses II, meine Frage hast Du aber nicht beantwortet. Ich weiß auch was über Mehrarbeit, aber es gibt auch ein Gleichstellungsgesetz, und da kann nicht immer der gleiche TZ-Beschäftigte mehr leisten. Was hat das aber mit Kündigung zu tun? Das verstehe ich jetzt nicht. Erläuterst Du mir das noch? Danke und schönen Tag. Mona
31.12.2005 um 00:11 Uhr
Mona,
stimmt. Ich fand zuallererst mal Paulas Antwort völlig daneben, weil sie Dich hier zur Arbeitsverweigerung anstiftet ohne nachher für die Folgen geradestehen zu müssen.
Gleichstellungsgesetze gibt es eine ganze Reihe auf Landesebene. Allerdings geht es dort um die Gleichstellung von Mann und Frau. Gibt es denn hier Hinweise dass Du wegen Deiner Geschlechtszugehörigkeit benachteiligt wirst?
Was sagt denn Dein Arbeitsvertrag zum Thema "Mehrarbeit"?
09.01.2006 um 09:04 Uhr
Guten Morgen, Ramses II, ich bin erst heut wieder in der Arbeit. Es geht in diesem Falle nicht um "Mann oder Frau", sondern nur wenn man im konkreten Fall als TZ-Arbeitnehmer mit 3 Kindern eben deshalb nur 15 Std./Woche arbeitet und dann ständig mit Mehrarbeit belastet wird, was bis zu über 9 Std./Woche führt. Das läßt sich schwer familiär planen, und im Gesetz steht auch, daß eben deshalb TZ-Beschäftigung gefördert werden muß, um familiengerechte Abstimmung zu erreichen. Gleichstellung meine ich einfach nur um gerechten Ausgleich unter anderen MA, die obwohl ganztags und nicht familiengebunden, nicht zu Mehrarbeit eingesetzt werden. (dies passiert vorwiegend im Bereich Nachtdienst!) Denkst Du nochmal drüber nach und sagst mir dann Dein Ergebnis? Dank Dir schön und eine schöne Woche
Verwandte Themen
Mehrarbeit / Überstunden
ÄlterHat der Betriebsrat bei angefallenen Überstunden / Mehrarbeit ein Mitbestimmungsrecht bei der Auszahlung? Fallbeispiel: Normalerweise werden Überstunden / Mehrarbeit vom Arbeitgeber (Vorgesetztem) im
Mehrarbeit i.S.d. § 124 SGB IX - Definition von Mehrarbeit bei schwerbehinderten (Teilzeit)Beschäftigten
ÄlterTschuldigt, wenn ich wieder die Frage stelle zur TZ-Beschäftigung und Mehrarbeit bei sb MA stelle... Ich habe ein echtes Problem mit den SGB IX Kommentaren und den BAG Urteilen. Bitte helft mir.
Unterschriften auf Überstundenantrag
ÄlterHallo, der Fall: in unserem Betrieb werden dem Betriebsrat alle 3 Monate die Anträge für Mehrarbeit aus den Abteilungen vorgelegt. Dies ist in einer BV geregelt. Als Anhang an den Antrag für Mehrarbe
Mehrarbeit/Überarbeit von schwerbehinderten TZ-Beschäftigten?
ÄlterHabe eine Frage zur Mehrarbeit/Überarbeit von teilzeitbeschäftigten Schwerbehinderten. ich habe hier drei Kommentare liegen, die den § 124 SGB IX so auslegen, dass trotz der "BAG-Definition" von Mehr
Welche Frist ist vom Arbeitgeber bei der Anmeldung von Mehrarbeit gesetzlich vorgegeben?Wo kann man das nachlesen?
Älterhallo zusammen, hab mal wieder eine frage an euch. bis wann muss der arbeitgeber beim betriebsrat die mehrarbeit anmelden? wir haben gestern ein "standartschreiben"...allgemein mehrarbeit für die nä