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Tariflos - wieviel Macht hat der BR????

H
hans
Jan 2018 bearbeitet

Es ist zwar Weihnachten aber ich habe trotzdem eine Frage. Wir sind leider Tariflos. Hat der BR genau soviel zu sagen wie ein Tarifgebundener? Gilt auch das BetrVG?? Eine Gewerkschaft gibt es auch nicht. Wir sind ein Möbelhaus. Kann jemand Helfen??

Danke für die Hilfe

4.81806

Community-Antworten (6)

F
Fayence

25.12.2005 um 13:30 Uhr

Hallo Hans, ein Betriebsrat ist ein Betriebsrat, dementsprechend gilt das BetrVG. Zum Thema Tarifgebunden/Gewerkschaft siehe BetrVG §§ 2, 3.

H
hans

27.12.2005 um 21:20 Uhr

Hallo Fayence

unser AG will die Einstellungen so vornehmen wie er will. Das heißt, er stellt einen MA ein für 900 € den nächsten für die gleiche Tätigkeit für 500€. Wie können wir dagegen vorgehen, dass solche Schwankungen ausbleiben?

Gleichbehandlungsgrundsatz????????

RI
Ramses II

27.12.2005 um 21:45 Uhr

Hans,

wegen dieser Ungleichbehandlungen haben sich früher Arbeitnehmer organisiert um gemeisnam ihre Interessen besser vertreten zu können.

Der Sinn und Zweck dieser Vereinigungen ist heute leider in Vergessenheit geraten.

H
hans

27.12.2005 um 22:37 Uhr

Ramses II

verstehe ich dich richtig, dass wenn der AG keinem Verband angehört, sich trotzdem MA an einer Gewerkschaft anhängen können??

RI
Ramses II

27.12.2005 um 22:57 Uhr

Ja selbstverständlich!

Die Gewerkschaft hat damit Zutrittsrecht zu dem Betrieb.

Tarifbindung besteht deshalb aber noch nicht. Die Gewerkschaft kann aber Gespräche über einen Tarif mit dem AG aufnehmen. Und wenn's nicht freiwillig geht, dann kann die Gewerkschaft versuchen mittels Streik einen Tarifvertrag zu erzwingen, dazu sollte aber ein ausreichender Prozentsatz der AN organisiert sein.

Tarifbindung besteht aber erst wenn

H
hans

27.12.2005 um 23:01 Uhr

Danke Ramses II

war eine tolle Hilfe - Gute Nacht

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