Erstellt am 25.12.2005 um 12:30 Uhr von Fayence
Hallo Hans,
ein Betriebsrat ist ein Betriebsrat, dementsprechend gilt das BetrVG. Zum Thema Tarifgebunden/Gewerkschaft siehe BetrVG §§ 2, 3.
Erstellt am 27.12.2005 um 20:20 Uhr von Hans
Hallo Fayence
unser AG will die Einstellungen so vornehmen wie er will. Das heißt, er stellt einen MA ein für 900 € den nächsten für die gleiche Tätigkeit für 500€. Wie können wir dagegen vorgehen, dass solche Schwankungen ausbleiben?
Gleichbehandlungsgrundsatz????????
Erstellt am 27.12.2005 um 20:45 Uhr von Ramses II
Hans,
wegen dieser Ungleichbehandlungen haben sich früher Arbeitnehmer organisiert um gemeisnam ihre Interessen besser vertreten zu können.
Der Sinn und Zweck dieser Vereinigungen ist heute leider in Vergessenheit geraten.
Erstellt am 27.12.2005 um 21:37 Uhr von Hans
Ramses II
verstehe ich dich richtig, dass wenn der AG keinem Verband angehört, sich trotzdem MA an einer Gewerkschaft anhängen können??
Erstellt am 27.12.2005 um 21:57 Uhr von Ramses II
Ja selbstverständlich!
Die Gewerkschaft hat damit Zutrittsrecht zu dem Betrieb.
Tarifbindung besteht deshalb aber noch nicht. Die Gewerkschaft kann aber Gespräche über einen Tarif mit dem AG aufnehmen. Und wenn's nicht freiwillig geht, dann kann die Gewerkschaft versuchen mittels Streik einen Tarifvertrag zu erzwingen, dazu sollte aber ein ausreichender Prozentsatz der AN organisiert sein.
Tarifbindung besteht aber erst wenn
Erstellt am 27.12.2005 um 22:01 Uhr von Hans
Danke Ramses II
war eine tolle Hilfe - Gute Nacht