Urlaubsgewährung im tariflosen Betrieb künftig nur gesetzlicher Urlaubsanspruch - Ungleichbehandlung?
Seit vier Jahren sind wir tariflos (Insolvenzbedingt). Die bisher Beschäftigten erhalten Urlaub nach dem Tarifvertrag der IGM Nordrhein. Bei der letzen Einstellung will der AG dem neuen Mitarbeiter nur noch den gesetzlichen Urlaubsanspruch gewähren. Der BR lehnt dieses Ansinnen ab.
Fragen
Wer hat Erfahrungen mit derartigen Praktiken?
We können wir verhindern, daß der AG mittelfristig den Urlaubs-
anspruch der übrigen Beschäftigten reduziert?
Community-Antworten (1)
09.01.2006 um 15:29 Uhr
Der BR kann hoch und nieder hüpfen! §77 Abs.3 BetrVG!!!!!
Die übrigen Beschäftigten müssen alle Änderungsverträge erhalten. Wenn die AN zustimmen, Pech. Allerdings §112 sollte man sich dann mal genauer anschauen. Wenn der AG für alle die Verträge ändern will, würde ich mich an die IGM wenden, die sollen euch dabei helfen.
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