Hallo,
ich bin stellvertretende BR-Vorsitzende und habe folgende Situation.
Mein Vorgesetzter hat mir die komissarische Gruppenleitung angeboten, mit der Voraussetzung, ich kandidiere nicht mehr für die nächste BR-Wahl, weil das angeblich meiner Zusammenarbeit mit der Geschäftsführung wiederspricht und ich soll zwei meiner Kolleginnen kündigen, damit er jemand neues einstellen kann. Ich habe mich mündlich geweigert den beiden Kolleginnen zu kündigen (BR-Wahlaufstellung mache ich trotzdem, da mich auch Kollegen darum gebeten haben).

Jetzt mein Problem:
Was passiert, wenn ich die Gruppenleitung annehme, und ich weigere mich immer noch den Beiden zu kündigen. Kann man mir das so auslegen, dass ich nicht im Interesse der Geschäftsführung handel und mir einen Strick daraus drehen, d.h. das als Arbeitsverweigerung auslegen?
Ich vermute nämlich das mein Vorgesetzter mich ausbooten will, d.h. Imageverlust bei den Kollegen wegen den beiden Kündigungen und die dreimonatige Bewährungszeit überschneidet sich ja zufällig gerade mit dem Termin der BR-Wahlen.