Erstellt am 23.12.2005 um 13:47 Uhr von Kölner
Ich glaube ja nicht, dass ein - verzeih - "normaler Gruppenleiter" zur Kündigung eines Mitarbeiters berechtigt sein sollte. Das kann nicht im Sinne des Erfinders sein.
Ausserdem: Wenn Du stellv. BRV bist, dann solltest Du wissen, dass ausreichende Gründe für eine Kündigung vorliegen müssen. Das, was Du da schreibst, ist - gelinde gesagt - ein Schlag in Dein Gesicht (frage Dich mal: Wie ernst wirst Du eigentlich genommen?).
Und überhaupt...Deine Frage halte ich - auch wieder gelinde gesagt - für ein wenig sehr scheinheilig:
- Was erwartest Du denn für eine Aussage hier an dieser Stelle? Möchtest Du eine Gewissensberuhigung? (Ja ich nehme eine neue Position an und werde nur zu einem "Gruppenleiter light")
Mir steht es aber eigentlich auch nicht zu, Deine Frage moralisch zu bewerten....aber LASS DICH NICHT VOLLSTÄNDIG KAUFEN!
Erstellt am 23.12.2005 um 14:27 Uhr von Towanda
Sicher will ich keine Gewissensberuhigung und lasse mich auch nicht kaufen. Allerdings halte ich es auch nicht verwerflich wenn man weiterkommen möchte. Entscheidend sind hier die Umstände. Wir stehen noch ganz am Anfang der BR-Arbeit und mir ist klar, dass die Firma alles versucht um uns wieder auszuhebeln. Mit unserem zweiten Betriebsratsvorsitzenden ist das gelungen. Er hat jetzt eine leitende Position. Unser erster BR-Vorsitzender sitzt zu Hause weil er gekündigt wurde. Er muss jetzt klagen. Soviel zu unserer Firma. Und ich gebe zu ich habe Angst vor Arbeitslosigkeit und das mir das gleiche Schicksal blüht. Und das ist sicherlich nicht moralisch verwerflich. Genauso wenig dass ich mir Gedanken darüber mache, wie ich das für alle Beteiligten, mich eingeschlossen, am besten löse.
Die Gruppenleitung kann ich mehr oder weniger nicht vermeiden, was ich wissen will ist, ob man mich mit Grund entlassen kann, weil ich eine Anweisung der Geschäftsführung nicht durchführe, wenn ich mich weigere den anderen Kolleginnen zu kündigen.
Die konsequenz ist mir klar, ich werde auf die Position verzichten. Ich will keine Karriere machen auf Kosten von anderen.
Aber trotzdem danke, für die moralische Ansprache.
Erstellt am 23.12.2005 um 16:37 Uhr von Kölner
Okay, "Towanda". Aber mache es Dir nicht zu einfach.
Warum sitzt Dein BRV zu Hause? Gibt es nicht § 103 BetrVG? Gibt es nix mehr zu tun?
Wie kann ein Gruppenleiter Kündigungen aussprechen dürfen....?
Also: Fragen über Fragen!
Erstellt am 27.12.2005 um 07:45 Uhr von mona
Wenn Du Kündigungen aussprechen darfst, dann bist Du doch eigentlich ein leitender Angestellter und darfst gar nicht in den BR gewählt werden? siehe § 5 Abs. 3 Pkt. 1 BetrVG.
Erstellt am 27.12.2005 um 13:13 Uhr von Homeland25
Also ehrlich gesagt, klingt das alles ein bisschen unkorrekt, was da bei euch abläuft:
- die Kündigung eines BR-Mitglieds bedarf der Zustimmung des Betriebsrats! Eine ordentliche Kündigung eines BR-Mitglieds ist unzulässig (§ 15,1(1)KüSchuG); fristlose Kündigung möglich, aber nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Betriebsrats!!! Also wie war das möglich, dass euer Vorsitzender jetzt zuhause sitzt?
- wenn dir das Angebot gemacht wird, eine Beförderung zu bekommen, wenn du nicht mehr für den BR kandidierst, dann ist das eine Beeinflussung der Wahl und ist strafbar (§ 20,2 BetrVG)
- wer selbständig Kündigungen aussprechen darf, ist dem BetrVG nach ein leitender Angestellter und darf deswegen nicht als Betriebsrat tätig sein! (§ 5,4 BetrVG)