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Ärger in der Firma wegen Beförderung und Kündigungen von Kollegen

T
Towanda
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, ich bin stellvertretende BR-Vorsitzende und habe folgende Situation. Mein Vorgesetzter hat mir die komissarische Gruppenleitung angeboten, mit der Voraussetzung, ich kandidiere nicht mehr für die nächste BR-Wahl, weil das angeblich meiner Zusammenarbeit mit der Geschäftsführung wiederspricht und ich soll zwei meiner Kolleginnen kündigen, damit er jemand neues einstellen kann. Ich habe mich mündlich geweigert den beiden Kolleginnen zu kündigen (BR-Wahlaufstellung mache ich trotzdem, da mich auch Kollegen darum gebeten haben).

Jetzt mein Problem: Was passiert, wenn ich die Gruppenleitung annehme, und ich weigere mich immer noch den Beiden zu kündigen. Kann man mir das so auslegen, dass ich nicht im Interesse der Geschäftsführung handel und mir einen Strick daraus drehen, d.h. das als Arbeitsverweigerung auslegen? Ich vermute nämlich das mein Vorgesetzter mich ausbooten will, d.h. Imageverlust bei den Kollegen wegen den beiden Kündigungen und die dreimonatige Bewährungszeit überschneidet sich ja zufällig gerade mit dem Termin der BR-Wahlen.

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Community-Antworten (5)

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Kölner

23.12.2005 um 14:47 Uhr

Ich glaube ja nicht, dass ein - verzeih - "normaler Gruppenleiter" zur Kündigung eines Mitarbeiters berechtigt sein sollte. Das kann nicht im Sinne des Erfinders sein. Ausserdem: Wenn Du stellv. BRV bist, dann solltest Du wissen, dass ausreichende Gründe für eine Kündigung vorliegen müssen. Das, was Du da schreibst, ist - gelinde gesagt - ein Schlag in Dein Gesicht (frage Dich mal: Wie ernst wirst Du eigentlich genommen?). Und überhaupt...Deine Frage halte ich - auch wieder gelinde gesagt - für ein wenig sehr scheinheilig:

  • Was erwartest Du denn für eine Aussage hier an dieser Stelle? Möchtest Du eine Gewissensberuhigung? (Ja ich nehme eine neue Position an und werde nur zu einem "Gruppenleiter light")

Mir steht es aber eigentlich auch nicht zu, Deine Frage moralisch zu bewerten....aber LASS DICH NICHT VOLLSTÄNDIG KAUFEN!

T
Towanda

23.12.2005 um 15:27 Uhr

Sicher will ich keine Gewissensberuhigung und lasse mich auch nicht kaufen. Allerdings halte ich es auch nicht verwerflich wenn man weiterkommen möchte. Entscheidend sind hier die Umstände. Wir stehen noch ganz am Anfang der BR-Arbeit und mir ist klar, dass die Firma alles versucht um uns wieder auszuhebeln. Mit unserem zweiten Betriebsratsvorsitzenden ist das gelungen. Er hat jetzt eine leitende Position. Unser erster BR-Vorsitzender sitzt zu Hause weil er gekündigt wurde. Er muss jetzt klagen. Soviel zu unserer Firma. Und ich gebe zu ich habe Angst vor Arbeitslosigkeit und das mir das gleiche Schicksal blüht. Und das ist sicherlich nicht moralisch verwerflich. Genauso wenig dass ich mir Gedanken darüber mache, wie ich das für alle Beteiligten, mich eingeschlossen, am besten löse.

Die Gruppenleitung kann ich mehr oder weniger nicht vermeiden, was ich wissen will ist, ob man mich mit Grund entlassen kann, weil ich eine Anweisung der Geschäftsführung nicht durchführe, wenn ich mich weigere den anderen Kolleginnen zu kündigen. Die konsequenz ist mir klar, ich werde auf die Position verzichten. Ich will keine Karriere machen auf Kosten von anderen. Aber trotzdem danke, für die moralische Ansprache.

K
Kölner

23.12.2005 um 17:37 Uhr

Okay, "Towanda". Aber mache es Dir nicht zu einfach. Warum sitzt Dein BRV zu Hause? Gibt es nicht § 103 BetrVG? Gibt es nix mehr zu tun? Wie kann ein Gruppenleiter Kündigungen aussprechen dürfen....? Also: Fragen über Fragen!

M
mona

27.12.2005 um 08:45 Uhr

Wenn Du Kündigungen aussprechen darfst, dann bist Du doch eigentlich ein leitender Angestellter und darfst gar nicht in den BR gewählt werden? siehe § 5 Abs. 3 Pkt. 1 BetrVG.

H
Homeland25

27.12.2005 um 14:13 Uhr

Also ehrlich gesagt, klingt das alles ein bisschen unkorrekt, was da bei euch abläuft:

  • die Kündigung eines BR-Mitglieds bedarf der Zustimmung des Betriebsrats! Eine ordentliche Kündigung eines BR-Mitglieds ist unzulässig (§ 15,1(1)KüSchuG); fristlose Kündigung möglich, aber nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Betriebsrats!!! Also wie war das möglich, dass euer Vorsitzender jetzt zuhause sitzt?
  • wenn dir das Angebot gemacht wird, eine Beförderung zu bekommen, wenn du nicht mehr für den BR kandidierst, dann ist das eine Beeinflussung der Wahl und ist strafbar (§ 20,2 BetrVG)
  • wer selbständig Kündigungen aussprechen darf, ist dem BetrVG nach ein leitender Angestellter und darf deswegen nicht als Betriebsrat tätig sein! (§ 5,4 BetrVG)

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