Feiertagsarbeit Weihnachten - (wann) muss der Arbeitgeber das beim BR beantragen?
wenn der AG will dass MA an Weihnachten arbeiten was muss in dem Antrag stehen und wann muß der Antrag beim BR eingehen?
Community-Antworten (1)
23.12.2005 um 12:43 Uhr
Der Antrag muss so rechtzeitig eingehen, dass der BR seine Mitbestimmung ausüben kann (in der Regel 1 Woche). Ein Eilfall liegt ja nicht vor, da der AG ja schon länger weiss, ob er Arbeiten lassen will oder nicht.
Inhalt wie bei solchen Fällen üblich: Wer soll wann wie viel arbeiten. Warum soll gearbeitet werden; wie erfolgt der Ausgleich und zusätzliche Vergütung.
Ich denke, wenn Du heute fragst, käme der Antrag des AG zu spät.
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