Erstellt am 23.12.2005 um 11:43 Uhr von viktor
Der Antrag muss so rechtzeitig eingehen, dass der BR seine Mitbestimmung ausüben kann (in der Regel 1 Woche). Ein Eilfall liegt ja nicht vor, da der AG ja schon länger weiss, ob er Arbeiten lassen will oder nicht.
Inhalt wie bei solchen Fällen üblich: Wer soll wann wie viel arbeiten. Warum soll gearbeitet werden; wie erfolgt der Ausgleich und zusätzliche Vergütung.
Ich denke, wenn Du heute fragst, käme der Antrag des AG zu spät.