Kündigungsschutz nach Ausbildungsende - wie ist der für ein Mitglied der JAV?
Hallo! Ich habe eine Frage: Ich bin Ende Januar mit meiner Ausbildung fertig! Habe auch den Antrag auf unbefristete Übernahme schon gestellt. Wenn mein Chef mich jetzt aber nur befristet übernehmen kann und ich einen Vertrag unterschreibe der bis zum 31.12.06 geht...gilt mein Kündigungsschut auch noch nach Ende des unbefristeten Vertrags? Meine Amtszeit endet nämlich im Januar 2007! Für schnelle Antwort wär ich dankbar! Ciao Nina
Community-Antworten (1)
21.12.2005 um 11:27 Uhr
Also der Kündigungsschutz gilt nur für bestehende Arbeitsverhältnisse. Ein befristetes Arbeitsverhältnis endet jedoch mit erreichen des Datums der Befristung. Ist der Arbeitsvertrag bis 31.12.2006 befristet, endet auch der Kündigungsschutz mit diesem Datum. Wird der Vertrag dann verlängert, verlängert sich auch der Kündigungsschutz.
Verwandte Themen
Nach Ausbildungsende über Leiharbeitsfirma zurück in die alte Firma!
ÄlterHallo, unser Azubi wurde nach Ausbildungsende nicht übernommen. Dafür wurde er über eine Leiharbeitsfirma (quasi durch die Hintertür) wieder in die Firma gebracht. Ist das überhaupt so i. O. Wenn ja
Azubi durchgefallen - neue Mitteilung bei Nichtübernahme?
ÄlterHallo, es gibt ja die Regelung, dass der Arbeitgeber 3 Monate vor Ausbildungsende dem Auszubildenden eine Mitteilung machen muss, wenn er ihn nicht übernimmt. Was ja im Umkehrschluss bedeutet, dass
Was muss man zum Ausbildungsende hin beachten?
ÄlterHallo Zusammen, ich selbst bin auch JAV-Vorsitzender. Wir hatten letzte Wochen eine JAV-Sitzung und haben den Beschluss gefasst, dass wir ein Merkblatt für die Azubis im abschließenden Lehrjahr er
Versetzung widersprochen, trotzdem ist MA vor Ort
ÄlterHallo Kollegen, eine Frage zu einem Sachverhalt. Wir sind ein IT Dienstleister, über die gesamte Bundesrepublik verteilt tätig. Nun ist der Vertrag eines Kunden ausgelaufen. 48 Mitarbeiter wurden dad
EBRM - ab wann greift nachträglicher Kündigungsschutz? Teilnahme oder Einladung zur BRS?
ÄlterMeine Kernfrage wurde hier schon ähnlich besprochen aber nicht abschließend geklärt, wie ich finde. Hier das Szenario: Angenommen ein Arbeitnehmer rückt aufgrund des Urlaubes eines regulären BRM "n