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Kündigungsschutz nach Ausbildungsende - wie ist der für ein Mitglied der JAV?

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nina_kölle
Jan 2018 bearbeitet

Hallo! Ich habe eine Frage: Ich bin Ende Januar mit meiner Ausbildung fertig! Habe auch den Antrag auf unbefristete Übernahme schon gestellt. Wenn mein Chef mich jetzt aber nur befristet übernehmen kann und ich einen Vertrag unterschreibe der bis zum 31.12.06 geht...gilt mein Kündigungsschut auch noch nach Ende des unbefristeten Vertrags? Meine Amtszeit endet nämlich im Januar 2007! Für schnelle Antwort wär ich dankbar! Ciao Nina

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Community-Antworten (1)

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Frank B.

21.12.2005 um 11:27 Uhr

Also der Kündigungsschutz gilt nur für bestehende Arbeitsverhältnisse. Ein befristetes Arbeitsverhältnis endet jedoch mit erreichen des Datums der Befristung. Ist der Arbeitsvertrag bis 31.12.2006 befristet, endet auch der Kündigungsschutz mit diesem Datum. Wird der Vertrag dann verlängert, verlängert sich auch der Kündigungsschutz.

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