Erstellt am 10.12.2020 um 14:29 Uhr von der-pogo
Das ist richtig, du hast Kündigungsschutz. Aber da dein Vertrag ja ein befristeter Vertrag ist, also mit Enddatum, läuft dieser einfach aus und muss nicht gekündigt werden. Du hast also keinen Anspruch auf einen unbefristeten Vertrag.
Erstellt am 10.12.2020 um 15:06 Uhr von celestro
im Gegensatz zu dem von "der-Pogo" Gesagten:
https://www.ifb.de/jugend-und-auszubildendenvertretung/wissen-fuer-die-jav/uebernahmeanspruch-als-mitglied-der-jav
Erstellt am 10.12.2020 um 15:59 Uhr von Kratzbürste
Für dich gilt § 78a BetrVG. Das heißt, du musst innerhalb der Frist die Weiterbeschäftigung verlangen (möglichst schriftlich). Will der AG trotzdem nicht, wird wohl das Arbeitsgericht die ablehnenden Gründe überprüfen müssen.
Erstellt am 10.12.2020 um 16:07 Uhr von rtjum
celestro und Kratzbürste haben das Richtige geschrieben
der-pogo vertauscht evtl etwas weil du geschrieben hast "...würde am 282.2021 enden..."
Das ist aber der Ausbildungsvertrag der in gewissem Sinne ja auch ein befristeter Vertrag.
Hier bei Dir greift aber eindeutig §78a
Erstellt am 13.12.2020 um 12:44 Uhr von Oespel3
Hallo
Manche AG wollen das gerne Umgehen und stellen dich befristet ein. Um kein ärger zu haben
Der BR sollte im Beschluss wenn er einverstanden ist mindestens ,im Beschluss aufnehmen
Der Einstellung stimmt der -Br zu aber nicht der Befristung...
Währe jetzt ein Vorschlag von mir ...Dann muss Mann danach wenn man nicht übernommen wird Individuell allerdings vorgehen
Besser natürlich der Chef sagt ok unbefristet ..