Nach Ausbildung keine Übernahme
Mein Ausbildungsvertrag würde am 28.02.2021 enden und mein Ausbilder meinte vor zwei Monaten schon, dass es aufgrund der aktuellen Lage keine Stelle in meiner Abteilung nach meinem Ausbildungsende geben wird. Ich habe mich im Herbst für die JAV aufstellen lassen und wurde gewählt. Nun ist die Frage: Habe ich Anspruch auf einen unbefristeten Vertrag? (Habe schon den schriftlichen Antrag gestellt); oder könnte die Geschäftsführung sagen, sie können mich aufgrund der wirtschaftlichen Lage nicht übernehmen? Weil eigentlich bin ich ja schon in der JAV und habe somit Kündigungsschutz?
Community-Antworten (5)
10.12.2020 um 15:29 Uhr
Das ist richtig, du hast Kündigungsschutz. Aber da dein Vertrag ja ein befristeter Vertrag ist, also mit Enddatum, läuft dieser einfach aus und muss nicht gekündigt werden. Du hast also keinen Anspruch auf einen unbefristeten Vertrag.
10.12.2020 um 16:06 Uhr
im Gegensatz zu dem von "der-Pogo" Gesagten:
10.12.2020 um 16:59 Uhr
Für dich gilt § 78a BetrVG. Das heißt, du musst innerhalb der Frist die Weiterbeschäftigung verlangen (möglichst schriftlich). Will der AG trotzdem nicht, wird wohl das Arbeitsgericht die ablehnenden Gründe überprüfen müssen.
10.12.2020 um 17:07 Uhr
celestro und Kratzbürste haben das Richtige geschrieben
der-pogo vertauscht evtl etwas weil du geschrieben hast "...würde am 282.2021 enden..." Das ist aber der Ausbildungsvertrag der in gewissem Sinne ja auch ein befristeter Vertrag. Hier bei Dir greift aber eindeutig §78a
13.12.2020 um 13:44 Uhr
Hallo
Manche AG wollen das gerne Umgehen und stellen dich befristet ein. Um kein ärger zu haben
Der BR sollte im Beschluss wenn er einverstanden ist mindestens ,im Beschluss aufnehmen
Der Einstellung stimmt der -Br zu aber nicht der Befristung...
Währe jetzt ein Vorschlag von mir ...Dann muss Mann danach wenn man nicht übernommen wird Individuell allerdings vorgehen
Besser natürlich der Chef sagt ok unbefristet ..
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