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Dieser Beitrag ist vor 5 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Austausch Qualifkationen von MA , auch International

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UdoWoe
Jan 2021 bearbeitet

Hallo ihr Allwissenden, folgende Frage an euch. Unsere Muttergesellschaft (im Ausland angesiedelt) möchte eine sogenannte "weltweite Kompetenzliste" ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erstellen. Bsp. MA1 aus D kann besonders gute Aufgabe A. MA2 aus NL kann besonders gut Aufgabe B. MA3 aus USA hat besondere Fähigkeiten. Man möchte dann über kurz oder lang dazu kommen, dass dann die MA mit ihren Fähigkeiten dort eingesetzt werden wo diese auch benötigt werden. Ob jetzt dauerhaft oder nur befristet ist uns noch unklar. Wie seht ihr das ganze? Prinzipiell ist so eine Liste ja sinnvoll. Welche Dinge müssen wir als BR beachten? Thema Datenschutz ist ja besonders wichtig. Freilligkeit bzw. der AG sammelt was er weis. Wie gehen wir da vor, was muss beachtet werden, wie kann man dies, zumindest für Deutschland regeln. Wie ist das in International agierenden Firmen geregelt? Danke für jeden Tipp und Hinweis. Bleibt gesund....

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Community-Antworten (4)

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kratzbuerste

26.01.2021 um 13:36 Uhr

Grundsätzlich ist der BR nur in Deutschland zuständig. Die im Ausland sitzende "Mutter" muss aber in deutschen Betrieben die Mitbestimmung beachten. Und da wäre dann die erste Frage: Wer beurteilt denn die Fähigkeiten und mit welchen Mitteln? (§ 94 BetrVG). Wie sieht es mit der Erfassung der personenbezogenen Daten aus (§ 26 BDSG und § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG).

Ich würde den AG erst einmal auffordern, sein Projekt detailliert zu erläutern. Und zieht einen Sachverständigen hinzu.

K
Kjarrigan

26.01.2021 um 14:54 Uhr

ich bin da ganz bei Kratzbürste: Last Euch erst einmal erklären wie das aussehen soll. Solche Listen werden meist mit unterschiedlichen Niveaus eingeteilt z.B: Excel Niveau 1 = kein 2 = Basis 3 = Fortgeschritten 4 = Experte

Und das dann in vielen unterschiedlichen Bereichen.

Wird dann jemand gesucht wird nur noch eine Knopf gedrückt und es gibt eine Liste it den 10 besten Kandidaten - Dann werden NUR die noch gefragt und der Ganze Rest guckt in die Röhre oder noch schlimmer Es werden die 10 rausgesucht die am wenigsten "Kompetenzen" haben und die werden dann gekündigt.

Gespräche mit MA werden dann gar nicht mehr geführt - es entscheidet alleine die Kompetenzliste.

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DummerHund

27.01.2021 um 13:33 Uhr

Seit ihr Tarifgebunden würde ich in jedem Fall auch die GEW mit ins Boot holen. Ich sehe hier auch die Gefahr das Tätigkeitsmerkmale neu definiert werden könnten und man so neue Eingruppierungen planen könnte. Dies muss nicht Heute oder Morgen sein, aber in der nahen Zukunft. Nicht sicher bin ich mir ob nicht auch der Gleichbehandlungsgrundsatz innerhalb der selben Eingruppierung tangiert wird. Datenschutz wegen Länderübergreifenden Verarbeitung der erfassten Daten ist ja wohl selbstverständlich. Existiert bei euch ein Europäischer Betriebsrat?

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UdoWoe

28.01.2021 um 08:45 Uhr

@Dummerhund. Danke für den Tipp mit dem Europäischen Betriebsrat. Wir sind nicht tarifgebunden. Ich werde die Mitglieder des Europäischen BR mal darauf ansetzen. Vor ein paar Jahren hatte die Muttergesellschaft schon mal das gleich probiert, ist aber damals nicht umgesetzt worden. Eingruppierungen haben wir auch nichz. Da sind wir seit Jahren dran, aber der AG will unsere Model nicht, wir nicht das Model des AG. Mal schauen was sich dieses Jahr ergibt. Aber an alle: Danke für die Ideen und Einschätzungen. Habe da von euch dreien echt gut Vorschläge bekommen.

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