Hallo! Ich bitte um Hilfestellung in folgendem Sachverhalt. Unser BR aus 5 Mitgliedern ist unter diese Pflichtgrenze geschrumpft. Wir haben entsprechend des Gesetzes einen Wahlvorstand benannt und dieser hat das Wahlausschreiben gemacht. Alles so, wie es laufen muss. Es gibt nun folgendes Problem: innerhalb der Frist haben sich keine Kandidaten aufstellen lassen. Wann endet nun die Amtszeit des noch vorhanden BRs? Keine Wahl = keine Wahlergebnisse, die verkündet werden können. 21 letzter Satz BetrVG kann also nicht greifen. Das heißt doch, dass wir bis 2022 die Geschäfte nach 22 BetrVG weiterführen, oder? Denn dort endet unsere reguläre Amtszeit. Fitting sagt das auch in seinem Kommentar 13 rn32a glaub ich. Die Gewerkschaft hat dem Wahlausschuss nämlich gesagt, es gäbe jetzt keinen BR mehr. Kann mir da bitte jemand weiterhelfen? Vielen Dank schon mal!