Personalgespräch mit einem Vetrtreter des BR - wo ist die gesetzliche Grundlage?
Moin, Beschäftigte haben das Recht, bei Personalgesprächen einen Vertreter des BR hinzu zu ziehen. Wo finde ich die gesetzliche Grundlage? Danke im Voraus!
Community-Antworten (4)
15.12.2005 um 13:54 Uhr
Hallo,
§ 82 II BetrVG.
Gruß, Dieter
15.12.2005 um 14:02 Uhr
auch §81 (4)
kommt halt immer drauf an, was grade so ansteht... bei aufhebungsverträgen z.b. kann nach neuester gesetzgebung der AG mit recht eine anwesenheit des BR ablehen...
gruß, packer
15.12.2005 um 14:09 Uhr
Von welchem Gesetz sprichst Du da?
15.12.2005 um 14:20 Uhr
moin bernd,
meinst du die geschichte mit dem aufhebungsvertrag? ist kein gesetz, sorry, ist ein BAG urteil...
Verwandte Themen
Personalgespräch unter Teilnahme unternehmensfremder Person
ÄlterFolgende Situation: Ein Kollege hat ein Gespräch mit unserem Geschäftsführer geführt, in dem es auch um die Leistung und das Verhalten des Kollegen ging. Da ich zum Zeitpunkt des Gesprächs einen Auswä
Wer darf an einem Personalgespräch teilnehmen?
ÄlterIch habe eine Frage zu einem Personalgespräch. In der kommenden Woche soll ein Personalgespräch zwischen dem Geschäftsführer und einem Kollegen stattfinden, der nach einer längeren Krankheit wieder in
Personalgespräch-Vorbereitung Arbeitszeit?
ÄlterEin BR-Mitglied wurde zum Personalgespräch geladen, er arbeitet wohl nicht genug... Eigentlich üblich und wir als BR sind uns auch einig. Ist wohl nur, WEIL BRM... Denken und hoffen wir... Jetzt
Betriebsratsmitglied - Verhalten bei Personalgespräch?
Älterhallo, darf oder bzw. muss der Betriebsrat bei einem Personalgespräch auch den ARBEITNEHMER auf ein fehlverhalten Aufmerksam machen ? z. b: bei einem Personalgespräch stellt sich heraus, das ein AN e
Personalgespräch wegen Unterhaltung mit Vorgesetzten
ÄlterHey, aktuell stellt sich bei uns folgende Problematik: Eine Kollegin hat mit ihrer Bereichsleitung (kennt sie seit einem Tag ca.) ein spontanes Gespräch geführt " Hast du mal kurz 5 Minuten", im B