Erstellt am 15.12.2005 um 12:54 Uhr von Dieter
Hallo,
§ 82 II BetrVG.
Gruß, Dieter
Erstellt am 15.12.2005 um 13:02 Uhr von packer
auch §81 (4)
kommt halt immer drauf an, was grade so ansteht...
bei aufhebungsverträgen z.b. kann nach neuester gesetzgebung der AG mit recht eine anwesenheit des BR ablehen...
gruß,
packer
Erstellt am 15.12.2005 um 13:09 Uhr von Bernd
Von welchem Gesetz sprichst Du da?
Erstellt am 15.12.2005 um 13:20 Uhr von packer
moin bernd,
meinst du die geschichte mit dem aufhebungsvertrag? ist kein gesetz, sorry, ist ein BAG urteil...