Verletzung der Schweigepflicht - was tun?
Was kann man tun, wennn nachweislich ein Betriebsrat-/bzw. Wahlvorstands- mitglied seine Schweigepllicht verletzt? Es werden interne Informationen an dritte oder andere Gremien herausgeplaudert, außerdem werden Unwahrheiten über Kollegen in den Umlauf gebracht; es ist traurig, daß jemand seine Vertrauensposition dermaßen ausnutzt und es muß doch rechtliche Maßnahmen geben dieses zu unterbinden!
Community-Antworten (2)
15.12.2005 um 12:54 Uhr
§23 Abs.1 BetrVG oder §120 Abs. 2 BetrVG!
27.12.2005 um 12:26 Uhr
Moin Constanze, das wenigste was im Gremiun besprochen wird unterliegt der Schweigepflicht. Der §120 BetrVG bringt da Klarheit. Auch Betriebsräte dürfen und sollen in der Öffentlichkeit "IHRE" Meinung sagen und die KollegenInnen über Gesprächsinhalte informieren.
Verwandte Themen
Verletzung der Schweigepflicht - Wie verhalte ich mich wenn ich mit bekomme, dass ein BR-Mitglied seine Schweigepflicht verletzt ?
ÄlterWie verhalte ich mich wenn ich mit bekomme das ein BR-Mitglied seine schweigepflicht verletzt ? Was kann oder wie kann ich da gegen vor gehen ? Es geht um eine Kündigung eines Mitarbeiter der fristl
Schweigepflicht - wer sich mit Beschwerde an den BR gewandt hat?
ÄlterHallo zusammen, ich habe eine Frage bezüglich der Schweigepflicht (sofern es sie in diesem Fall gibt)! Folgender Sachverhalt ist gegeben: 1) Ein Auszubildender ist unzufrieden mit seinem Ausbild
Schweigepflicht und Aufforderung zum Krank machen!
ÄlterHallo brauche dringend Hilfe , habe einen BR-Kollegen der sich nicht an die Schweigepflicht hält (er plaudert Dinge aus bei denen extra auf die Schweigepflicht hin gewissen wurde das es den BR nich
Betriebsräte als Arbeitsschutz-Auditoren
ÄlterGibt es Betriebsräte mit einem oder mehreren Mitgliedern, die die Befähigung (ISO 19011) haben, Arbeitsschutzmanagementsysteme nach OHSAS 18001:2007 betriebsintern zu auditieren? Der Standard ist f
§ 23Abs.1 Satz 2BetrVG - Liegt eine solche Verletzung vor, wenn ein BR.-Mitglied des öfteren trotz Einladung zur BR.-Sitzung erscheint und sich auch nicht entschuldigt?
ÄlterHallo, nach § 23 Abs.1 Satz 2 kann der Betriebsrat beim zuständigen Arbeitsgericht einen Antrag auf Auschluss eines BR.-Mitgliedes stellen. Voraussetzung hierfür ist eine grobe Verletzung gesetzlic