BR Wahl nach § 13 BetrVG Absatz 3
Unser BR wurde am 18.03.2005 erstmals gewählt (Firmen-Neugründung). Ist vom 1.März - 31.Mai 2006 erneut BR zu wählen, oder zieht hier § 13 BetrVG Absatz 3 (Wahl erst übernächste Periode) ? Anm: Identisch mit Beitrag 8114
Community-Antworten (1)
20.12.2005 um 21:36 Uhr
Wurde auch schon von mir beantwortet: Ihr seid demnach bis 2010 im Amt - Diese Antwort ist identisch mit vorherigen zum gleichen Thema!
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