BR Wahl nach § 13 BetrVG Absatz 3 - wie bestimmt man diese Frist genau?
Unser BR wurde am 18.03.2005 erstmals gewählt (Firmen-Neugründung). Ist vom 1.März - 31.Mai 2006 erneut BR zu wählen, oder zieht hier § 13 BetrVG Absatz 3 (Wahl erst übernächste Periode) ?
Community-Antworten (5)
13.12.2005 um 20:45 Uhr
Es "zieht" § 13 Abs. 3 BetrVG - Ihr habt damit quasi eine knapp fünfjährige Amtszeit!
13.12.2005 um 22:21 Uhr
"Quasi eine KNAPP fünfjährige Amtszeit"?
Ist nicht eine GUT fünfjährige Amtszeit hier viel wahrscheinlicher (und auch dringendst anzuraten?)
13.12.2005 um 23:11 Uhr
Da der BR zu Beginn (1. März) des für die regelmäßigen Betriebsratswahlen festgelegten Zeitraums noch nicht ein Jahr bestanden hat, so ist der Betriebsrat in dem übernächsten Zeitraum der regelmäßigen Betriebsratswahlen neu zu wählen.
13.12.2005 um 23:15 Uhr
Heini, das hat Düsseldorfer doch bereits um 19:45 geschrieben.
14.12.2005 um 00:16 Uhr
Danke, Meister "Ramses II" - und verschone uns Kölner mit der bösen Stadt...
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