Erstellt am 13.12.2005 um 16:27 Uhr von Kölner
Doppelspitzen sind "leider" nicht vorgesehen. Die Antwort lautet ergo: Nein...
Erstellt am 13.12.2005 um 18:50 Uhr von adlatus
Eine Doppelspitze kann es nach dem Betriebsverfassungsgesetz nicht geben. Allerdings kann der Stellvertreter bestimmte Aufgaben übernehmen und so eine Arbeitsteilung vornehmen.
Erstellt am 13.12.2005 um 21:26 Uhr von Wolly
Das BetrVG sieht keine "Doppelspitze" in der Art vor, dass man zwei Betriebsratsvorsitzende wählen kann. Nachzulesen ist das im § 26 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG). In den folgenden Paragrafen (§§ 27, 28 BetrVG) folgen die Ausführungen bezüglich der Bildung weiterer Ausschüsse, wie bspw. den des Betriebsausschusses, zu dessen wesentlichen Aufgaben es gehört, die laufenden Geschäfte des BR zu führen (Aufgabenteilung). Sind die Voraussetzungen für die Bildung eines Betriebsausschusses nicht gegeben führt der Vorsitzende und /oder andere Mitglieder die laufenden Geschäfte des BR. Achtung ! Nicht zu verwechseln mit der Vertretung des Vorsitzenden.
Gruß Wolly
Erstellt am 13.12.2005 um 21:27 Uhr von Ramses II
Welchen Sinn und Zweck soll solch eine "Doppelspitze" haben?