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Doppelspitze aus zwei BRV - ist so etwas im Betriebsrat möglich ?

S
Summer
Jan 2018 bearbeitet

Ist es nach dem Briebsverfassungsgesetzt möglich zwei Betriebsratsvorsitzende zu wählen. Also eine Doppelspitze. Wenn ja unter welchem Paragraph findet man diese.

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Community-Antworten (4)

K
Kölner

13.12.2005 um 17:27 Uhr

Doppelspitzen sind "leider" nicht vorgesehen. Die Antwort lautet ergo: Nein...

A
adlatus

13.12.2005 um 19:50 Uhr

Eine Doppelspitze kann es nach dem Betriebsverfassungsgesetz nicht geben. Allerdings kann der Stellvertreter bestimmte Aufgaben übernehmen und so eine Arbeitsteilung vornehmen.

W
Wolly

13.12.2005 um 22:26 Uhr

Das BetrVG sieht keine "Doppelspitze" in der Art vor, dass man zwei Betriebsratsvorsitzende wählen kann. Nachzulesen ist das im § 26 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG). In den folgenden Paragrafen (§§ 27, 28 BetrVG) folgen die Ausführungen bezüglich der Bildung weiterer Ausschüsse, wie bspw. den des Betriebsausschusses, zu dessen wesentlichen Aufgaben es gehört, die laufenden Geschäfte des BR zu führen (Aufgabenteilung). Sind die Voraussetzungen für die Bildung eines Betriebsausschusses nicht gegeben führt der Vorsitzende und /oder andere Mitglieder die laufenden Geschäfte des BR. Achtung ! Nicht zu verwechseln mit der Vertretung des Vorsitzenden. Gruß Wolly

RI
Ramses II

13.12.2005 um 22:27 Uhr

Welchen Sinn und Zweck soll solch eine "Doppelspitze" haben?

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