Doppelspitze aus zwei BRV - ist so etwas im Betriebsrat möglich ?
Ist es nach dem Briebsverfassungsgesetzt möglich zwei Betriebsratsvorsitzende zu wählen. Also eine Doppelspitze. Wenn ja unter welchem Paragraph findet man diese.
Community-Antworten (4)
13.12.2005 um 17:27 Uhr
Doppelspitzen sind "leider" nicht vorgesehen. Die Antwort lautet ergo: Nein...
13.12.2005 um 19:50 Uhr
Eine Doppelspitze kann es nach dem Betriebsverfassungsgesetz nicht geben. Allerdings kann der Stellvertreter bestimmte Aufgaben übernehmen und so eine Arbeitsteilung vornehmen.
13.12.2005 um 22:26 Uhr
Das BetrVG sieht keine "Doppelspitze" in der Art vor, dass man zwei Betriebsratsvorsitzende wählen kann. Nachzulesen ist das im § 26 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG). In den folgenden Paragrafen (§§ 27, 28 BetrVG) folgen die Ausführungen bezüglich der Bildung weiterer Ausschüsse, wie bspw. den des Betriebsausschusses, zu dessen wesentlichen Aufgaben es gehört, die laufenden Geschäfte des BR zu führen (Aufgabenteilung). Sind die Voraussetzungen für die Bildung eines Betriebsausschusses nicht gegeben führt der Vorsitzende und /oder andere Mitglieder die laufenden Geschäfte des BR. Achtung ! Nicht zu verwechseln mit der Vertretung des Vorsitzenden. Gruß Wolly
13.12.2005 um 22:27 Uhr
Welchen Sinn und Zweck soll solch eine "Doppelspitze" haben?
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