Betriebsübergang - wie kann der BR für alle Betriebsteile zuständig bleiben?
Hallo, unser Betrieb (noch ein eigetragener Verein) wird im nächsten Jahr zum Großteil in eine gGmbH umgewandelt. Ein nur geriger Teil mit 5 Mitarbeitern verbleibt in der Vereinform. Wir als Betriebsrat wollen mit unserer Gescheäftsleitung eine Betriebsverinbarung treffen, in der geregelt ist, dass wir auch weiterhin für alle Betriebsteile (Verein und gGmbH) einen Betriebsrat stellen. Nun meine Frage: Habt ihr evtl. Mustervorlagen für eine solche Vereinbarung? Bisher konnte ich leider nichts finden.
Vielen Dank
Chris
Community-Antworten (4)
12.12.2005 um 14:47 Uhr
Eine Betriebsvereinbarung ist dafür nicht vorgesehen und rechtlich m.E. nicht haltbar.
Gerade hinsichtlich der Eigenständigkeit der gGmbH kann ein BR, der nur die Interessen der gGmbH vertritt, sehr viel sinnvoller und effektiver sein - um auch zukünftig sich nicht in die Gefahr der geteilten Interessenslage und den damit verbundenen Gewissensbissen zu geraten. Perspektivisch muss man klar sehen, dass eher über den Plan der Geschäftsführer nach den Fristen des § 613a BGB zu sprechen sein wird - das wiederum kann doch eigentlich nur ein BR, der wiederum nur einen Dienstherren hat, oder?
Rein interessehalber... ...wie sieht es denn mit der Geschäftsführung aus? Zwei Geschäftsführer? Einer? Und die bestehende Tarifbindung? Welche Art von sozialer Einrichtung?
12.12.2005 um 14:56 Uhr
Wie ich Chris verstehe, ändert sich an dem eigentlcihen Betrieb nichts - d.h. weiterhin alle unter einem Dach; gleiche Betriebsmittel und Strukturen u.s.w. - oder ??
Dann könnte u.U. weiterhin von einem gemeinsamen Betrieb ausgegangen werden. Ferner wäre zu prüfen, ob eine abweichende Regelung nach § 3 BetrVG sinnvoll oder machbar ist.
Das ist alles sehr speziell, daher wäre die Hinzuziehung eines Fachanwalts sinnvoll. Betriebsvereinbarungen sind aus meiner Sicht denkbar.
12.12.2005 um 17:46 Uhr
@Kölner: zwei Geschäftsführer, Tarif in Anlehnung an den TvöD, Art der Einrichtung: Drogenhilfe
@Viktor: Ich sehe das ähnlich, da wie du schon vermutet hast sich die Strukturen nicht verändern. Das Ganze wird halt durchgeführt um eine bessere Absicherung des Vermögens zu gewährleisten. Nach Auskunft unserer Gewerkschaftssekretärin wäre eine Betriebsvereinbarung möglich. Ich dachte, das ich hier im Forum vielleicht auf Kollegen stoße die bereits eine ähnliche Situation in ihrem Betrieb hatten und ich mir Anregungen holen kann.
Danke Chris
12.12.2005 um 20:46 Uhr
He "dudeck"...Dann sind wir ja astreine Kollegen, der gleichen Branche, der gleichen Gattung und vermutlich mit den gleichen Problemen!
Und bei zwei Geschäftsführern spricht alles dafür, dass ich recht habe... Der Hauptteil des ursprünglichen Betriebs geht ja auf ein anderes, ausgegründetes Unternehmen über. Dann geht auch der Betriebsrat und mit ihm die Betriebsvereinbarungen über, sofern der Betrieb nach dem Übergang nicht in einen anderen Betrieb eingegliedert wird. In dem zurückbleibenden Teil muss ein neuer Betriebsrat gewählt werden, sofern die Voraussetzungen dafür vorliegen. Bis dahin, längstens für die Dauer von 6 Monaten, führt der ursprüngliche Betriebsrat die Geschäfte auch für den zurückgebliebenen Betriebsteil. Ich wäre mal gespannt, was "Viktor" oder "Herr Dr. Ramses II" dazu sagen, bzw. welche Gründe gegen meine Ansicht sprechen.
Verwandte Themen
Firma soll verkauft werden - trotzdem kein Betriebsübergang?
ÄlterHallo Forum, vielleicht kann mir jemand von Euch bei folgendem Problem helfen: Unsere Firma (eine GmbH) soll verkauft werden. Die Verkaufsverhandlungen sind zwar noch nicht abgeschlossen. Es ste
Betriebsübergang und Kandidatur bei Betriebsratswahl
Können Mitarbeiter, die nach einem Betriebsübergang in einen Betrieb eingegliedert wurden, bei der regulären Betriebsratswahl Wahlbewerber sein, wenn der Betriebsübergang weniger als 6 Monate zurückli
Gemeinsamer Betriebsrat mehrerer Unternehmen nach Betriebsübergang
ÄlterHallo, ich habe folgende Fragen. Zwei unternehmen haben im November 2006 einen Betriebsübergang vollzogen. Es handelt sich dabei um das Unternehmen in dem ich beschäftigt, und auch Mitglied des Be
An Ramses II und alle - Betriebsübergang?
ÄlterAn Ramses II und alle anderen Betriebsübergang: Ramses Du bist unter Antwort 52657 auf den fragl. Betriebsübergang eingegangen. Nun folgendes: Ein Krankenhaus hat ein Tochterkrankenhaus und sind in
Betriebrat Betriebsübergang
ÄlterHallo, ich bin Betriebsratmitglied bei einem Unternehmen ( GmbH ), das Teile des Unternehmens jetzt in einem Betriebsübergang in eine Konzerntochter ausgelagert hat. Der größte Teil des Unternehmens