Erstellt am 10.12.2005 um 00:06 Uhr von Ramses II
zziooo,
die Sitze werden nicht vor der Wahl verteilt, sondern es wird nach dem Grundsatz der Verhältniswahl gewählt und dann das Wahlergebnis festgestellt.
Erstellt am 10.12.2005 um 11:08 Uhr von Karl
§38 wird in der Betriebsratssitzung wie folgt umgesetzt:
- Tagesordungspunkt: Wahl der freigestellten Betriebsratsmitglieder
Wahl des Ersten:
- Vorschläge werden gemacht
- die Betriebsratsmitglieder wählen
- das Mitglied mit den meisten Stimmen ist freigestellt.
Wahl des Zweiten:
wie Eins.
PS: Auch der Betriebsratsvorsitzende und Stellvertreter müssen so gewählt werden.
Das Wahlergebnis spielt keine Rolle. Wer die Mehrheit im Betriebsrat hat, bekommt die Posten.
Erstellt am 10.12.2005 um 11:52 Uhr von Fayence
Halo zziooo,
wichtig ist, dass die von Dir angeführten Listen nichts mehr mit den Listen bzgl. der BR-Wahl zu tun haben.
Der BR besteht in Deinem Beispiel aus 13 Mitgliedern, aus denen 2 Freistellungen gewählt werden sollen. Dazu bestehen folgende Möglichkeiten:
Alle Vorschläge werden analog der BR-Persönlichkeitswahl auf einer Liste festgehalten; die 2 Personen mit den meisten Stimmen sind gewählt.
Es können jedoch auch analog der BR-Wahl mehrere Vorschlagslisten erstellt werden, wie in Deiner Frage aufgeführt. Dann sind die Höchstzahlen genau wie bei der BR-Wahl auf die einzelnen Listen zu verteilen.
In Deinem Beispiel entfallen die beiden Höchstzahlen auf die Listen 1 und 2. Also ist jeweils der erste "Name" beider Listen freizustellen.
Siehe auch Fitting 22. Aufl. Seite 706.
Maßgeblich ist jedoch Eure Geschäftsordnung. Wir haben z.B. geregelt, dass die Wahl des BRV und Stellvertr. sowie die Freistellungen nur im Rahmen einer Persönlichkeitswahl stattfinden darf.