Welche Betriebsratsmitglieder werden freigestellt?

Was bedeutet der Passus im §38 BetrVG dass die freizustellenden Mitglieder des BR nach dem Grundsatz der Verhältniswahl zu wählen sind?
Folgende Situation in unserem Betrieb:
Bei der Wahl gab es 4 Listen;
Liste 1 bekam 7 Sitze,
Liste 2 bekam 5 Sitze,
Nr. 3 1 Sitz und
Nr. 4 ist rausgefallen.
Liste 1 möchte den Vorsitzenden und Stellvertreter stellen und die beiden Freistellungen für sich beanspruchen.
Nun behauptet Liste 2, dass bei der Freistellung wieder das Wahlergebnis zu beachten ist (siehe Verhältniswahl) und demnach der Kandidat von Platz 1 der Liste 2 freizustellen ist.
Ist das wirklich so?
Wäre extrem dankbar für schnelle Hilfe.