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Dieser Beitrag ist vor 20 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Tagesordnung einfach ändern - geht das, wenn nicht alle BR-Mitglieder teilnehmen?

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freeman
Jan 2018 bearbeitet

Kann unmittelbar vor oder während einer Betriebsratssitzung die vom Betriebsausschuss erstellte Tagesordnung geändert werden, wenn nicht alle Betriebsratsmitglieder an der Sitzung teilnehmen ?

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Community-Antworten (4)

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viktor

09.12.2005 um 09:56 Uhr

Nein eigentlich geht das nicht. Nur wenn alle geladenen BR-Mitglieder anwesend sind, kann die Tagesordnung geändert werden.

Hintergedanke ist der, das geladene aber fehlende BR-Mitglieder möglicher Weise ihre Abwägung, ob sie zur Sitzung kommen oder ihr fern bleiben anders ausgefallen wäre, wenn ihnen bekannt gewesen wäre, was alles auf der Tagesordnung steht.

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Fayence

09.12.2005 um 14:54 Uhr

Hallo Freeman, komme mit Deiner Frage nicht ganz klar. Ich zumindest habe noch nie davon gehört, dass die Einladung zur einer ordentlichen BR-Sitzung vom Betriebsausschuss ausgeht. Dieses gehört zu den Pflichten des BRV, siehe BetrVG 29 Abs. 2. Wie eine Tagesordnung wirksam ergänzt oder geändert wird, hat Viktor bereits geschrieben.

Zu allen anderen eingebrachten Themen kann allerdings kein rechtswirksamer Beschluss gefasst werden, sondern sie sind im Sinne der Information zu sehen.

H
Hannes

09.12.2005 um 17:35 Uhr

grundsätzlich kann eine TO nicht geändert werden. Ausnahme gem. Rspr. BAG: wenn alle anwesenden BR-Mitglieder einer Änderung bzw. Ergänzung zustimmen.

RI
Ramses II

10.12.2005 um 00:18 Uhr

"Hintergedanke ist der, das geladene aber fehlende BR-Mitglieder möglicher Weise ihre Abwägung, ob sie zur Sitzung kommen oder ihr fern bleiben anders ausgefallen wäre, wenn ihnen bekannt gewesen wäre, was alles auf der Tagesordnung steht."

Ist das BRM denn nicht VERPFLICHTET an der BR-Sitzung teilzunehmen? Darf das BRM entscheiden ob es teilnehmen möchte oder nicht?

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