Erstellt am 09.12.2005 um 08:56 Uhr von viktor
Nein eigentlich geht das nicht. Nur wenn alle geladenen BR-Mitglieder anwesend sind, kann die Tagesordnung geändert werden.
Hintergedanke ist der, das geladene aber fehlende BR-Mitglieder möglicher Weise ihre Abwägung, ob sie zur Sitzung kommen oder ihr fern bleiben anders ausgefallen wäre, wenn ihnen bekannt gewesen wäre, was alles auf der Tagesordnung steht.
Erstellt am 09.12.2005 um 13:54 Uhr von Fayence
Hallo Freeman,
komme mit Deiner Frage nicht ganz klar.
Ich zumindest habe noch nie davon gehört, dass die Einladung zur einer ordentlichen BR-Sitzung vom Betriebsausschuss ausgeht. Dieses gehört zu den Pflichten des BRV, siehe BetrVG 29 Abs. 2.
Wie eine Tagesordnung wirksam ergänzt oder geändert wird, hat Viktor bereits geschrieben.
Zu allen anderen eingebrachten Themen kann allerdings kein rechtswirksamer Beschluss gefasst werden, sondern sie sind im Sinne der Information zu sehen.
Erstellt am 09.12.2005 um 16:35 Uhr von hannes
grundsätzlich kann eine TO nicht geändert werden. Ausnahme gem. Rspr. BAG: wenn alle anwesenden BR-Mitglieder einer Änderung bzw. Ergänzung zustimmen.
Erstellt am 09.12.2005 um 23:18 Uhr von Ramses II
"Hintergedanke ist der, das geladene aber fehlende BR-Mitglieder möglicher Weise ihre Abwägung, ob sie zur Sitzung kommen oder ihr fern bleiben anders ausgefallen wäre, wenn ihnen bekannt gewesen wäre, was alles auf der Tagesordnung steht."
Ist das BRM denn nicht VERPFLICHTET an der BR-Sitzung teilzunehmen? Darf das BRM entscheiden ob es teilnehmen möchte oder nicht?