Ist es ein Verbrechen wenn man die Betriebsvereinbarung lesen will?
Ich versuche seit 5 Jahren an unsere Betriebsvereinbarung die es seit mindestens 15 wenn nicht seit 20 Jahren gibt zu kommen. Ich habe es zumeist über unseren Betriebsrat versucht der hält mich auch nur hin. Jetzt habe ich es geschafft das ein Teil ausgelegt wird. Der Teil für die Produktion in der ich arbeite bleibt mir verwehrt. Die Chefsekretärin unseres Personalchefs hat mir das erste mal frech ins Gesicht gelogen es gibt gar keine BV. Darauf hin bin ich wieder zum BR der hat mir zugesichert er spricht mit ihr und sie muß es auflegen. Darauf hin bin ich wieder los maschiert und dieses mal hat sie mich voll zur sau gemacht, behauptet die ist gar nicht mehr gültig und sie hat anweisung sie nicht herauszugeben und kopieren darf ich sie sowieso nicht das hat die Geschäftsleitung angeordnet. Sie hat mich voll fertig gemacht. Was meint ihr soll ichs gut sein lassen oder soll ich mich evt. beim Betriebsrat über Ihr verhalten beschweren. Oder soll ich die sache gleich an die Gewerkschaft weitergeben?
Community-Antworten (4)
09.12.2005 um 00:04 Uhr
Hallo phugo,
Betriebsvereinbarungen sind für alle Mitarbeiter zugänglich! Eigentlich sollte der BR ein Orginal von jeder BV haben! Er hat diese ja mit unterzeichnet! Eine Anweisung eine BV nicht herauszugeben ist völliger quatsch. Der Arbeitgeber hat Betriebsversammlungen nach § 77 Abs. 2 BetrVG an geeigneter Stelle im betrieb auszulegen = alle Mitarbeiter können diese zu jeder Zeit lesen! Betriebsvereinbarungen gelten unmittelbar und zwingend....=§ 77 Abs. 4 BetrVG. Wurde eine BV von einer Seite gekündigt, dann gilt nach der Kündigungsfrist die BV solange weiter, bis die Betriebsparteien eine neue haben = § 77 Abs. 6 BetrVG. Warum bekommst du die BV nicht vom BR? Wenn dir der BR nicht weiterhilft, dann wende dich an die Gewerkschaft, denn jeder hat das Recht die BV einzusehen, wenn sie gültig oder aber auch wenn sie in Nachwirkung ist.
Ich hoffe ich konnte etwas helfen....
09.12.2005 um 00:25 Uhr
§ 77 Abs. 2 BetrVG verpflichtet den Arbeitgeber, die Betriebsvereinbarung an geeigneter Stelle im Betrieb auszu- legen. Die Vorschrift zielt in erster Linie auf den Arbeitgeber. Kommt dieser der Auslegungspflicht nicht nach, kann auch der Betriebsrat, z.B. durch Aushang am schwarzen Brett, bekannt machen. Der Arbeitgeber kann die für den Betrieb gel- tenden Betriebsvereinbarungen auch bei der Einstellung aushändigen, so dass der Arbeitnehmer stets einen Überblick über die aktuellen und für ihn relevanten Be- triebsvereinbarungen hat. Verstößt der Arbeitgeber gegen die Pflicht zur ordnungsgemäßen Ausle- gung, berührt dies die Wirksamkeit der abgeschlossenen Betriebsvereinbarung nicht.
09.12.2005 um 06:22 Uhr
Leider versteht sich unser BR soo gut mit unserer Geschäftsleitung das wird immer wieder betont, wie gut die Zusammenarbeit ist, tja das glaub ich wohl. Ich denke das es daran liegt weil in der BV Arbeitszeiten festgelegt sind die schon lange nicht mehr aktuell sind, weil wir mittlerweile Schicht arbeibten und das nicht in der BV drin steht. Da steht von 6- 14.30 Uhr. Arbeiten tun wir aber von 6-14 und von 14-22 Uhr und meist auch noch Nachtschicht.
09.12.2005 um 09:19 Uhr
Das ist ja ein echter Knaller, wenn BV nicht veröffentlichts werden. Was haben die dann für einen Sinn? Bei uns sind diese für jeden im Intranet nachzulesen.
Eine gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit zwichen BR und GL ist wichtig. Aber bitte keine Amigowirtschaft.
Wenn ihr Schicht arbeitet und das steht da nicht drin, muss die BV überarbeitet werden. Schichtarbeit ist allerdings kein Einzelfall mehr. Die ist im Sinne der Standortsicherung vielfach notwendig. Wir leben nicht auf einer Insel der Glückseligen.
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