Erstellt am 08.12.2005 um 23:04 Uhr von Stern
Hallo phugo,
Betriebsvereinbarungen sind für alle Mitarbeiter zugänglich!
Eigentlich sollte der BR ein Orginal von jeder BV haben!
Er hat diese ja mit unterzeichnet!
Eine Anweisung eine BV nicht herauszugeben ist völliger quatsch.
Der Arbeitgeber hat Betriebsversammlungen nach § 77 Abs. 2 BetrVG an geeigneter Stelle im betrieb auszulegen = alle Mitarbeiter können diese zu jeder Zeit lesen!
Betriebsvereinbarungen gelten unmittelbar und zwingend....=§ 77 Abs. 4 BetrVG.
Wurde eine BV von einer Seite gekündigt, dann gilt nach der Kündigungsfrist die BV solange weiter, bis die Betriebsparteien eine neue haben = § 77 Abs. 6 BetrVG.
Warum bekommst du die BV nicht vom BR?
Wenn dir der BR nicht weiterhilft, dann wende dich an die Gewerkschaft, denn jeder hat das Recht die BV einzusehen, wenn sie gültig oder aber auch wenn sie in Nachwirkung ist.
Ich hoffe ich konnte etwas helfen....
Erstellt am 08.12.2005 um 23:25 Uhr von Heini
§ 77 Abs. 2 BetrVG verpflichtet den
Arbeitgeber, die Betriebsvereinbarung
an geeigneter Stelle im Betrieb auszu-
legen. Die Vorschrift zielt in erster Linie
auf den Arbeitgeber. Kommt dieser der
Auslegungspflicht nicht nach, kann auch
der Betriebsrat, z.B. durch Aushang am
schwarzen Brett, bekannt machen. Der
Arbeitgeber kann die für den Betrieb gel-
tenden Betriebsvereinbarungen auch bei
der Einstellung aushändigen, so dass der
Arbeitnehmer stets einen Überblick über
die aktuellen und für ihn relevanten Be-
triebsvereinbarungen hat.
Verstößt der Arbeitgeber gegen die
Pflicht zur ordnungsgemäßen Ausle-
gung, berührt dies die Wirksamkeit der
abgeschlossenen Betriebsvereinbarung
nicht.
Erstellt am 09.12.2005 um 05:22 Uhr von phugo
Leider versteht sich unser BR soo gut mit unserer Geschäftsleitung das wird immer wieder betont, wie gut die Zusammenarbeit ist, tja das glaub ich wohl. Ich denke das es daran liegt weil in der BV Arbeitszeiten festgelegt sind die schon lange nicht mehr aktuell sind, weil wir mittlerweile Schicht arbeibten und das nicht in der BV drin steht. Da steht von 6- 14.30 Uhr. Arbeiten tun wir aber von 6-14 und von 14-22 Uhr und meist auch noch Nachtschicht.
Erstellt am 09.12.2005 um 08:19 Uhr von adlatus
Das ist ja ein echter Knaller, wenn BV nicht veröffentlichts werden. Was haben die dann für einen Sinn? Bei uns sind diese für jeden im Intranet nachzulesen.
Eine gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit zwichen BR und GL ist wichtig. Aber bitte keine Amigowirtschaft.
Wenn ihr Schicht arbeitet und das steht da nicht drin, muss die BV überarbeitet werden. Schichtarbeit ist allerdings kein Einzelfall mehr. Die ist im Sinne der Standortsicherung vielfach notwendig. Wir leben nicht auf einer Insel der Glückseligen.