Rechtsgrundlagen zu Fort-, Weiterbildungen und Bildungsurlaub - welche Rechte haben die Arbeitnehmer dazu?
Hallo, ich bin neues Betriebsratmitglied und habe die Aufgabe in unserer kommenden Betriebsversammlung das Thema berufliche Fortbildung/Weiterbildung und Bildungsurlaub (in Hessen) vorzustellen. Ich suche in diesem Zusammenhang nach den Rechtsgrundlagen. Dabei handelt es sich um konkrete Fragen:
- Welche FB dürfen ArbeitnehmerInnen machen? Gibt es Einschränkungen u.ä.? Und wo steht das?
- Wie viel und wie oft dürfen ArbeitnehmerInnen Fbu.ä. machen?
- Gibt es Regelungen für studentische MitarbeiterInnen? Danke.
Community-Antworten (2)
09.12.2005 um 00:21 Uhr
Hallo Pizza, der Bildungsurlaub ist für die jeweiligen Bundesländer über das Bildungsurlaubsgesetz geregelt. Keinen gesetzlich geregelten Anspruch auf Bildungsurlaub haben ArbeitnehmerInnen in: Baden-Württemberg, Bayern, Sachsen und Thüringen. Für alle anderen Bundesländer gilt der Anspruch auf 5 bezahlte Tage pro Jahr bzw. 10 Tage innerhalb von 2 Jahren. Dieser Anspruch kann sich jedoch je nach Bundesland auf 3 Tage/Jahr verkürzen, da AG ihr Fortbildungsangebot mit anrechnen lassen können. Also für das entsprechende Bundesland im Gesetz nachsehen. Sehr gute Infos findest Du auf der Seite http://134.100.93.195:8080/buhh/prepareKurssuche.do unter Hintergrund. Dort sind auch die entsprechenden Links für die einzelnen Bundesländer hinterlegt. Gruß Fayence
09.12.2005 um 09:52 Uhr
ergänzend dazu: http://www.bildungsurlaub.hessen.de/home.asp
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