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Rechtsgrundlagen zu Fort-, Weiterbildungen und Bildungsurlaub - welche Rechte haben die Arbeitnehmer dazu?

P
Pizza
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, ich bin neues Betriebsratmitglied und habe die Aufgabe in unserer kommenden Betriebsversammlung das Thema berufliche Fortbildung/Weiterbildung und Bildungsurlaub (in Hessen) vorzustellen. Ich suche in diesem Zusammenhang nach den Rechtsgrundlagen. Dabei handelt es sich um konkrete Fragen:

  1. Welche FB dürfen ArbeitnehmerInnen machen? Gibt es Einschränkungen u.ä.? Und wo steht das?
  2. Wie viel und wie oft dürfen ArbeitnehmerInnen Fbu.ä. machen?
  3. Gibt es Regelungen für studentische MitarbeiterInnen? Danke.
3.82202

Community-Antworten (2)

F
Fayence

09.12.2005 um 00:21 Uhr

Hallo Pizza, der Bildungsurlaub ist für die jeweiligen Bundesländer über das Bildungsurlaubsgesetz geregelt. Keinen gesetzlich geregelten Anspruch auf Bildungsurlaub haben ArbeitnehmerInnen in: Baden-Württemberg, Bayern, Sachsen und Thüringen. Für alle anderen Bundesländer gilt der Anspruch auf 5 bezahlte Tage pro Jahr bzw. 10 Tage innerhalb von 2 Jahren. Dieser Anspruch kann sich jedoch je nach Bundesland auf 3 Tage/Jahr verkürzen, da AG ihr Fortbildungsangebot mit anrechnen lassen können. Also für das entsprechende Bundesland im Gesetz nachsehen. Sehr gute Infos findest Du auf der Seite http://134.100.93.195:8080/buhh/prepareKurssuche.do unter Hintergrund. Dort sind auch die entsprechenden Links für die einzelnen Bundesländer hinterlegt. Gruß Fayence

V
viktor

09.12.2005 um 09:52 Uhr

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