BR Wahl - sind 400 Euro Jobler wahlberechtigt?
Hallo zusammen, kann mir jemand sagen, ob Beschäftigte (Basis 400,- Euro Job) auch zur Betriebsratswahl zugelassen sind , und wenn ja wo kann ich dieses nachlesen ( im Betriebsverfassungsgesetz habe ich nichts dergleichen gefunden).
Community-Antworten (2)
08.12.2005 um 14:10 Uhr
Das BetrVG spricht von Arbeitnehmern die wahlberechtigt sind. Es spielt dabei keine Rolle, welche Vertragsform besteht. Also zählen auch 400,- Euro Job-Menschen dazu. Der Begriff des Arbeitnehmers ist im § 5 BetrVG noch näher beschrieben. (siehe auch Kommentare zum BetrVG z.B. von Däubler oder Fitting)
13.12.2005 um 22:47 Uhr
Betriebsrat gleich AN-Vertretung. Wie oft ist diese Person anwesend? Kann diese BR Aufgaben wirklich in der Arbeitszeit übernehmen und gerecht werden? Das ist nicht böse gemeint aber eine 400 € Kraft hat meiner Meinung nicht das zeitliche Potential ....
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