Beschlussfähigkeit - Kann der alte, noch kommisarisch arbeitende BR, Betriebs- vereinbarungen abschließen welche Fragen wie Verteilung der Arbeitszeit und Vereinbarung eines Zeitkontos beinhaltet?
Hallo, ich habe eine Frage zum Thema Beschlussfähigkeit des BR.
Folgendes Problem.: Unser BR besteht eigentlich aus 7 Mitgliedern. Nun sind aber so viele zurückgetreten, dass der BR nur noch 5 Mitglieder hat(einschließlich Ersatzmitglieder). Daraufhin wurden Neuwahlen ausgeschrieben. So weit so gut. Nun meine Frage. Kann der alte, noch kommisarisch arbeitende BR, Betriebs- vereinbarungen abschließen welche so wichtige Fragen wie Verteilung der Arbeitszeit und Vereinbarung eines Zeitkontos (Absage,-Ansageschichten) beinhaltet?? Das wurde übrigens mit 4 Mitgliedern beschlossen.
Community-Antworten (2)
15.10.2008 um 11:25 Uhr
Der alte BR führt die Geschäfte bis zur konstiturienden Sitzung des neuen BR weiter, wenn sich solche weitgreifenden Entscheidungen nicht bis zur Wahl aufschieben lassen, dann könnt und müßt ihr auch BV´s abschließen. Da die Neuwahlen schon ausgeschrieben sind wird es andererseits ja nicht mehr lange dauern bis der neue BR im Amt sein wird. Die Enscheidung ob ihr wartet oder noch vorher BV´s abschöießt müßt ihr letztendlich unter Euch ausmachen.
16.10.2008 um 22:57 Uhr
@eckyjoerg Ein scheidender BR kann - je nach Lage und Konstellation - mit sog. Vorratsbeschlüssen noch ganz andere Dinge bewirken; mitunter bis weit in die nächste Amtszeit hinein.
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