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Interessenausgleich/Sozialplan - wer nimmt seitens des BR an den Verhandlungen teil?

R
ruppi
Jan 2018 bearbeitet

Ergänzung zu meiner Frage unten: Der BR-Vorsitzende war bei den Verhandlungen über den Interessenausgleich/Sozialplan angeblich immer alleine zugegen. Gibt es eine Vorschrift, die die Teilnahme aller Betribsratsmitglieder vorschreibt ? Ggf: Kann dieser Verstoß durch Beschluss des Betreibsrats geheitl werden ?

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Community-Antworten (2)

A
adlatus

07.12.2005 um 15:02 Uhr

Alles schon gefragt Ruppi.

Der BV darf alleine verhandeln, aber er braucht das Mandat des BR. Siehe unten!

V
viktor

07.12.2005 um 15:47 Uhr

Irgendwie kenne ich das. Erst ist den Betriebsräten alles egal nach dem Motto "der Vorsitzende macht das schon" und plötzlich werden alle wach, wenn vieles schon zu spät ist.

Natürlich kann man per Beschluss das Verhandlungsergebnis des Vorsitzenden im Nachgang legitimieren.

Aber ganz ehrlich gesagt kann ich mich nur wundern. Wenn bekannt wird, das ein Interessenausgleich/Sozialplan zu verhandeln ist, ist es doch das erste, das man sich im Gremium austauscht und eine Kommission bildet, die dann verhandelt.

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