Überstunden ablehnen - kann der Arbeitgeber sie trotzdem anordnen?
Hallo, in unserer Firma wird eine neue Software eingeführt. Der AG will nun, dass der Übertrag aus der alten Software nicht von einer Aushilfe, sondern durch Überstunden stattfindet - auch Samstags und Sonntags. Wir wollen diese Überstunden ablehnen, zumal zwei Planstellen nicht besetzt sind und die übrigen Kollegen eh schon überlastet sind. Kann der AG die Überstunden trotzdem anorden?
Community-Antworten (1)
07.12.2005 um 13:51 Uhr
Er muß den im BetrVG beschriebenen Weg gehen, d.h. er kann die Einigungsstelle anrufen.
Er kann auch (wird immer wieder gerne gemacht) behaupten, die Sache wäre dringlich und daher wäre die Anordnung von Mehrarbeit erforderlich. Dies ist aber in Eurem Fall nicht gegeben. Tut er es trotzdem, müsstet Ihr das Arbeitsgericht bemühen und auf Unterlassung (es zu unterlassen Mehrarbeit ohne Zustimmung des BR anzuordnen) klagen.
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