Erstellt am 07.12.2005 um 11:00 Uhr von viktor
ich denke schon. Es kommt auf den Ausgleich in den anderen Wochen an. Im Halbjahresdurchschnitt sollen 8 Stunden herauskommen.
Außerdem müssen ggf tarifliche Bestimmungen beachtet werden.
Erstellt am 07.12.2005 um 13:18 Uhr von BRMitte
Das Arbeitzeitgesetz sagt aus das die wöchentliche Arbeitzeit von 48 Stunden nicht überschritten werden darf!
Erstellt am 07.12.2005 um 14:28 Uhr von Bernd
"Das Arbeitzeitgesetz sagt aus das die wöchentliche Arbeitzeit von 48 Stunden nicht überschritten werden darf!"
Wo genau?
Erstellt am 07.12.2005 um 14:39 Uhr von Ponyhuetchen
§ 3 ArbzG:
"Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf 8 Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu 10 Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von 6 Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt 8 Stunden werktäglich nicht überschritten werden."
Achtung mit den 48 Stunden! Steht in § 7 Abs. 8 Arbeitszeitgesetz, gilt aber nur in den in § 7 genannten Fällen! Also gut durchlesen ob das auf Euch zutrifft.
Erstellt am 08.12.2005 um 01:20 Uhr von Heini
Vieleicht gilt für diesen Betrieb ein Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung in dem die entsprechenden Ausgleichszeiten geregelt werden?
Dann gäbe es die Möglichkeit die täglich Arbeitszeit bis auf 12 Std zu verlängern und das an 6 Werktage in der Woche.
Erstellt am 08.12.2005 um 01:27 Uhr von Heini
Hallo,
muss kleinen Fehler berichtigen.
Bei 12 Std. täglicher Arbeitszeit darf natürlich nur an 5 Tagen in der Woche gearbeitet werden, so das die höchstzulässige Wochenarbeitszeit von 60 Std nicht überschritten wird.
Tschuldigung !