Reisezonen statt bezahlter Fahrzeit für Montagemitarbeiter - ist so ein Verfahren zulässig?
Hallo, unsere Service und Montagemitarbeiter bekommen für Ihre Anfahrtem zum Kunden nicht die Fahrtzeit bezahlt. Es gibt bei uns eine sog. Zonernregelung die sich nach der Entfernung des Kunden von der Firma richtet. In der Praxis sieht es so aus, dass man am Ende des Tages auf seiner Abrechnung 8,0 Stunden stehen hat + die Pauschale in euro für die Zone. Das Problem sehe ich darin dass der Mitarbeiter aber in Wirklichkeit 10 oder mehr Stunden für die Firma unterwegs ist, da ja die Anfahrtszonen nicht als Stunden aufgeschrieben werden.(wie gesagt es gibt zwar einen Ausgleich aber der ist um einiges geringer im vgl zu den Stundensätzen der Mitarbeiter) Ist diese Variante so zulässig,wo kann sich darüber genauer informieren
Community-Antworten (2)
07.12.2005 um 10:08 Uhr
Bist Du Betriebsrat?
Wir hatten bei uns gerade einen arbeitsgerichtlichen Rechtsstreit über das Problem Fahrzeit = Arbeitszeit im Außendienst.
Ergebnis (für mich nicht gerade sehr befriedigend): In dieser Frage hat der Betriebsrat mitzubestimmen; der Arbeitgeber kann nicht einseitig die Regeln festlegen, wie die Fahrzeiten und in welchen Umfang als Arbeitszeit gewertet werden.
07.12.2005 um 20:43 Uhr
Hallo HM, auch bei uns (Baugewerbe) gilt diese Regelung (Fahrstunde). Früher gab es eine regelung egal welche entfernung gleicher Betrag. Das einzige was wir ändern konnten ist die Regelung in einen (Zonentarif). Doch gilt dieses nur für den Fahrer die Beifahrer bekommen gar nichts. Das Ärgerliche ist halt das man dann bis zu 3 Stunden am Tag unterwegs ist. Leider können wir unseren Chef nicht dazu bewegen diese Zeit als Arbeitszeit zu vergüten oder den Beifahrern einen Obulus (ich sage mal Sitzgeld) zu zahlen. Habe schon mit Gewerkschaftsvertreter darüber gesprochen auch sie sehen es als schwer an diese Regelung (keine BV) zu ändern.
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