Zu meiner Frage unten:
Ist der Vorsitzende legitimiert einen Interessenausgleich allein zu unterzeichnen, wenn zuvor ein Betriebsratsbeschluss stattgefunden hat ? (Was ich nicht weiß!)
Finden die §§ 33 II, 34 I, Satz 3 BetrVG auf die Unterzeichnung des Interessenausgleichs/Sozialplans Anwendung ?
Vielen Dank !