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Interessenausgleich - darf den der BRV alleine unterzeichnen nach BR-Beschluss?

R
ruppi
Jan 2018 bearbeitet

Zu meiner Frage unten: Ist der Vorsitzende legitimiert einen Interessenausgleich allein zu unterzeichnen, wenn zuvor ein Betriebsratsbeschluss stattgefunden hat ? (Was ich nicht weiß!) Finden die §§ 33 II, 34 I, Satz 3 BetrVG auf die Unterzeichnung des Interessenausgleichs/Sozialplans Anwendung ? Vielen Dank !

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Community-Antworten (2)

B
BMW

06.12.2005 um 22:01 Uhr

Hallo ruppi Wenn das Gremium einen Beschluss darüber gefaßt hat das der Interessenausgleich/Sozialplans in Ordnung ist dann muß der BR-vorsitzende unterschreiben. Gruß BMW

V
viktor

07.12.2005 um 10:25 Uhr

Also, es muss natürlich eine Betriebsratssitzung stattgefunden haben (ordnungsgemäße Einladung mit Tagesordnung), auf der beschlossen wurde, das dem Interessenausgleich zugestimmt wird (hier gelten natürlich die §§ 33 und 34 BetrVG. Ist der Beschluss ordnungsgemäß gefasst, unterzeichnet der Vorsitzende ohne zusätzlichen Begleitschutz oder sonstiger Teilnahme anderer Betriebsräte und ohne Beachtung sonstiger Rahmenbedingungen (Kerze angezündet ja oder nein)

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