Interessenausgleich - darf den der BRV alleine unterzeichnen nach BR-Beschluss?
Zu meiner Frage unten: Ist der Vorsitzende legitimiert einen Interessenausgleich allein zu unterzeichnen, wenn zuvor ein Betriebsratsbeschluss stattgefunden hat ? (Was ich nicht weiß!) Finden die §§ 33 II, 34 I, Satz 3 BetrVG auf die Unterzeichnung des Interessenausgleichs/Sozialplans Anwendung ? Vielen Dank !
Community-Antworten (2)
06.12.2005 um 22:01 Uhr
Hallo ruppi Wenn das Gremium einen Beschluss darüber gefaßt hat das der Interessenausgleich/Sozialplans in Ordnung ist dann muß der BR-vorsitzende unterschreiben. Gruß BMW
07.12.2005 um 10:25 Uhr
Also, es muss natürlich eine Betriebsratssitzung stattgefunden haben (ordnungsgemäße Einladung mit Tagesordnung), auf der beschlossen wurde, das dem Interessenausgleich zugestimmt wird (hier gelten natürlich die §§ 33 und 34 BetrVG. Ist der Beschluss ordnungsgemäß gefasst, unterzeichnet der Vorsitzende ohne zusätzlichen Begleitschutz oder sonstiger Teilnahme anderer Betriebsräte und ohne Beachtung sonstiger Rahmenbedingungen (Kerze angezündet ja oder nein)
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