BV nur vom Vorsitzenden zu unterzeichnen?
Hallo, muss der BRV zwingend eine BV unterzeichnen ? Wenn man momentan viel zu tun hat ( Tarifverhandlungen und andere Baustellen ) im Gremium allerdings noch Potenzial steckt, können die Erarbeiter einer BV auch ohne den BRV Verhandlungen mit dem AG verhandeln und dieses Ergebnis dann auch Unterzeichnen ?
Danke
Community-Antworten (16)
05.07.2007 um 16:08 Uhr
Wenn ihr eine BV fertig verhandelt habt, muss diese doch wohl noch in der nächsten BR-Sitzung beschlossen werden. Ich schätze, dass das Armheben in der Sitzung länger dauert als das unterschreiben...
05.07.2007 um 16:17 Uhr
Der BRV vertritt den BR im Rahmen der gefaßten Beschlüsse. Daher unterschreibt er dann auch die BV. Dass der BRV viel zu tun hat ist noch kein Fall der Verhinderung. Vielleicht hilft mal ein Blick in den Fitting § 26 Rn 38ff.
05.07.2007 um 20:33 Uhr
@paula Der BRV steckt aber nun einmal in "Tarifverhandlungen"... :o)
05.07.2007 um 22:52 Uhr
... und auf der Baustelle :-)
06.07.2007 um 08:10 Uhr
Hallo, Kölner, Paula & Petrus, danke für eure Hilfe, offensichtlich habt ihr entschieden mehr Zeit und euch nicht wirklich mit dem Sinn der Frage beschäftigt. Denn klar wird diese dann im BR beschlossen, aber wenn man ein Thema selber mit aushandelt kennt man nunmal die Zusammenhänge besser, als wenn sie einmal erläutert werden. Da dann aber wohl die Unterschrift vom BRV drunter muss will dieser natürlich genauso tief im Thema sein. Also ist es dann wohl so das er entweder Sachen einfach unterschreibt oder an jeder BV mitwirkt.
Danke nochmal.
06.07.2007 um 09:54 Uhr
@Torstenxxx "Tarifverhandlungen"?
06.07.2007 um 09:58 Uhr
Ja Tarifverhandlungen , nicht als Verhandlungsführer und nicht in Funktion des BRV wohl aber eben in meiner Person. Und da wir noch nicht Tarifgebunden sind sind eben ne Menge Sachen zu prüfen und auszuarbeiten. Das alles sollte aber eben nicht dazu führen das andere Betriebliche Sachen auf der Strecke bleiben. Besser Ausgedrückt ?
06.07.2007 um 10:01 Uhr
@Torstenxxx Ne. Schliesst Ihr einen Haustarifvertrag ab?
06.07.2007 um 10:05 Uhr
JA, leider. Wir versuchen es dann eben irgendwie Überzuleiten. Jetzt nehme ich mir auch die Zeit , welche ich vorhin noch nicht hatte. Also spare dir diese Anmerkung sofern sie in deinem Kopf herumgeistert.
06.07.2007 um 10:08 Uhr
@Torstenxxx Ich hoffe, die Gewerkschaft ist beteiligt - alles andere wäre auch ungültig.
06.07.2007 um 10:43 Uhr
AHA, so langsam ist von der Ausgangsfrage gar nichts mehr über, also nochmal Danke und Tschüß
06.07.2007 um 10:49 Uhr
@ Kölner,
Gewerkschaftsbeteiligung an einer BV ?????
06.07.2007 um 10:51 Uhr
@Torstenxxx Ihr habt doch sicher einen stellv. BRV. Und wenn der auch nicht da ist , habt ihr vielleicht noch ein BRM bestimmt welches dann den Job übernimmt. Gruss
06.07.2007 um 10:57 Uhr
@ Dummi, ja sicher aber meine Frage war ja nach der Arbeitsteilung. Und nicht der Vertretungsfall. Für mich bedeutet das eben an jeder BV mitwirken zu müssen da man dann ja auch die Unterschrift geben muss. Das wiederum führt dazu das Dinge dann eben auf die Bahn geraten.
06.07.2007 um 11:20 Uhr
ich finde die Auffassung etwas befremdlich, dass man an etwas mitarbeiten muss, bzw. die letzte Stellschraube kennen muss, um eine BV unterzeichnen zu können.
Das BetrVG führt ganz klar aus, dass der BRV den BR im Rahmen der Beschlüsse vertritt. Daher ist das mit der Unterschrift ganz einfach: der BR beschließt und der BRV zeichnet ab. Da wird keine besondere Verantwortung übernommen noch sonst etwas. Damit ist ja nicht die Arbeitsteilung im Gremium beschnitten.
Bei uns z.B. werden auch die Verhandlungen zu einem bestimmten Thema auf einen Ausschuss oder Kommission übertragen. Die verhandeln mit dem AG, spiegeln das Ergebnis in den BR und zu gegebener Zeit beschließt der BR und der Vorsitzende, der in die Verhandlungen nicht integriert war, unterzeichnet. Das ist der normalste Vorgang der Welt.
Daher verstehe ich vorliegend das Problem nicht
06.07.2007 um 11:28 Uhr
Danke Paula, das war die Antwort nach der ich suchte. Der BRV ist also nicht gezwungen die Erstellung der BV zu begleiten. Dieses kann sehr wohl dan von der Arbeitsgruppe zu ende gebracht werden. Unser AG war der Auffassung das dies ebenfalls BRV arbeit wäre. Seine Begründung liegt darin das er befürchtungen hatte dann alles zweimal verhandeln zu müssen.
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