Erstellt am 05.07.2007 um 14:08 Uhr von Petrus
Wenn ihr eine BV fertig verhandelt habt, muss diese doch wohl noch in der nächsten BR-Sitzung beschlossen werden. Ich schätze, dass das Armheben in der Sitzung länger dauert als das unterschreiben...
Erstellt am 05.07.2007 um 14:17 Uhr von paula
Der BRV vertritt den BR im Rahmen der gefaßten Beschlüsse. Daher unterschreibt er dann auch die BV. Dass der BRV viel zu tun hat ist noch kein Fall der Verhinderung. Vielleicht hilft mal ein Blick in den Fitting § 26 Rn 38ff.
Erstellt am 05.07.2007 um 18:33 Uhr von Kölner
@paula
Der BRV steckt aber nun einmal in "Tarifverhandlungen"... :o)
Erstellt am 05.07.2007 um 20:52 Uhr von paula
... und auf der Baustelle :-)
Erstellt am 06.07.2007 um 06:10 Uhr von Torstenxxx
Hallo, Kölner, Paula & Petrus,
danke für eure Hilfe, offensichtlich habt ihr entschieden mehr Zeit und euch nicht wirklich mit dem Sinn der Frage beschäftigt.
Denn klar wird diese dann im BR beschlossen, aber wenn man ein Thema selber mit aushandelt kennt man nunmal die Zusammenhänge besser, als wenn sie einmal erläutert werden. Da dann aber wohl die Unterschrift vom BRV drunter muss will dieser natürlich genauso tief im Thema sein. Also ist es dann
wohl so das er entweder Sachen einfach unterschreibt oder an jeder BV mitwirkt.
Danke nochmal.
Erstellt am 06.07.2007 um 07:54 Uhr von Kölner
@Torstenxxx
"Tarifverhandlungen"?
Erstellt am 06.07.2007 um 07:58 Uhr von Torstenxxx
Ja Tarifverhandlungen , nicht als Verhandlungsführer und nicht in Funktion des
BRV wohl aber eben in meiner Person. Und da wir noch nicht Tarifgebunden sind
sind eben ne Menge Sachen zu prüfen und auszuarbeiten.
Das alles sollte aber eben nicht dazu führen das andere Betriebliche Sachen auf der Strecke bleiben.
Besser Ausgedrückt ?
Erstellt am 06.07.2007 um 08:01 Uhr von Kölner
@Torstenxxx
Ne.
Schliesst Ihr einen Haustarifvertrag ab?
Erstellt am 06.07.2007 um 08:05 Uhr von Torstenxxx
JA, leider.
Wir versuchen es dann eben irgendwie Überzuleiten.
Jetzt nehme ich mir auch die Zeit , welche ich vorhin noch nicht hatte.
Also spare dir diese Anmerkung sofern sie in deinem Kopf herumgeistert.
Erstellt am 06.07.2007 um 08:08 Uhr von Kölner
@Torstenxxx
Ich hoffe, die Gewerkschaft ist beteiligt - alles andere wäre auch ungültig.
Erstellt am 06.07.2007 um 08:43 Uhr von Torstenxxx
AHA,
so langsam ist von der Ausgangsfrage gar nichts mehr über,
also nochmal Danke und Tschüß
Erstellt am 06.07.2007 um 08:49 Uhr von Beleidigte Bratwurst
@ Kölner,
Gewerkschaftsbeteiligung an einer BV ?????
Erstellt am 06.07.2007 um 08:51 Uhr von Dummi
@Torstenxxx
Ihr habt doch sicher einen stellv. BRV.
Und wenn der auch nicht da ist , habt ihr vielleicht noch ein BRM bestimmt
welches dann den Job übernimmt.
Gruss
Erstellt am 06.07.2007 um 08:57 Uhr von Torstenxxx
@ Dummi,
ja sicher aber meine Frage war ja nach der Arbeitsteilung. Und nicht der Vertretungsfall. Für mich bedeutet das eben an jeder BV mitwirken zu müssen da man dann ja auch die Unterschrift geben muss. Das wiederum führt dazu
das Dinge dann eben auf die Bahn geraten.
Erstellt am 06.07.2007 um 09:20 Uhr von paula
ich finde die Auffassung etwas befremdlich, dass man an etwas mitarbeiten muss, bzw. die letzte Stellschraube kennen muss, um eine BV unterzeichnen zu können.
Das BetrVG führt ganz klar aus, dass der BRV den BR im Rahmen der Beschlüsse vertritt. Daher ist das mit der Unterschrift ganz einfach: der BR beschließt und der BRV zeichnet ab. Da wird keine besondere Verantwortung übernommen noch sonst etwas. Damit ist ja nicht die Arbeitsteilung im Gremium beschnitten.
Bei uns z.B. werden auch die Verhandlungen zu einem bestimmten Thema auf einen Ausschuss oder Kommission übertragen. Die verhandeln mit dem AG, spiegeln das Ergebnis in den BR und zu gegebener Zeit beschließt der BR und der Vorsitzende, der in die Verhandlungen nicht integriert war, unterzeichnet. Das ist der normalste Vorgang der Welt.
Daher verstehe ich vorliegend das Problem nicht
Erstellt am 06.07.2007 um 09:28 Uhr von Torstenxxx
Danke Paula,
das war die Antwort nach der ich suchte. Der BRV ist also nicht gezwungen die
Erstellung der BV zu begleiten. Dieses kann sehr wohl dan von der Arbeitsgruppe
zu ende gebracht werden.
Unser AG war der Auffassung das dies ebenfalls BRV arbeit wäre.
Seine Begründung liegt darin das er befürchtungen hatte dann alles zweimal verhandeln zu müssen.