W.A.F. LogoSeminare

Arbeitszeit ohne Anrechnung auf Arbeitszeitkonto - inwieweit darf der Arbeitgeber Mehrarbeit mit der Miete einer Werkswohnung verrechnen?

L
lisa
Jan 2018 bearbeitet

Ihr Lieben! Ein Kollege bewohnt eine Werkmietwohnung auf dem Firmengelände. Nach seiner 8-stündigen Arbeitszeit muss er noch mindestens 5 Stunden arbeiten (kein Bereitschaftsdienst, keine Rufbereitschaft!), er hatte unter Druck "freiwillig" zugestimmt. Der AG vertritt die Meinung, mit einer Mietminderung sei alles abgegolten. Wir als BR meinen aber, daß die erbrachten Stunden als Freizeit abgebummelt werden müssen. Diese Zusatzarbeit wird zwar per Stempeluhr registriert, erscheint aber nicht auf dem Gehaltsbogen. Sollte man das Amt für Arbeitschutz einschalten oder geht das zu weit? Kann jemand helfen?

4.90201

Community-Antworten (1)

V
viktor

06.12.2005 um 13:36 Uhr

Wenn der Kollege 13 Stunden am Tag arbeitet verstößt das gegen das Arbeitszeitgesetz. Dieser Zustand muss abgestellt werden, dafür müsst Ihr als BR beim Arbeitgeber sorgen. Ansonsten besteht bei der Arbeitszeit (auch bei der "freiwilligen" Mehrarbeit) Eure Mitbestimmung - also ist Eure Zustimmung erforderlich, die Ihr verweigern solltet, da ja gegen Gesetze verstoßen wird. Und schließlich hat der BR auch bei Firmenwohnungen mitzubestimmen (alles § 87 BetrVG) . Erinnert sei daran, das der BR auch für die Einhaltung tariflicher Bestimmungen Sorge tragen muss.

Ich denke, bevor Ihr externe Schritte wie Behörden oder Arbeitsgericht bemüht, solltet Ihr alle Möglichkeiten der Mitbestimmung ausschöpfen

Ihre Antwort