BR in Niederlassungen mit 6 Mitarbeitern
Hallo,
unsere Firma hat 3 Niederlassungen in anderen Städten. Eine davon hatte bereits immer einen eigenen BR, die anderen Office sind nun je auf eine wahlberechtige Mitarbeiterzahl von 6 Leuten gewachsen. Müssen oder dürfen die nun einen eigenen BR wählen oder können sie sich - falls sie das wollen - auch von unserem BR vertreten lassen?
Community-Antworten (1)
05.12.2005 um 16:36 Uhr
vorausgesetzt, dass die Betriebe selbständige Betriebsteile sind (was anzunehmen ist, wenn sie in unterschiedlichen städten sind) können die MA dort einen eigenen BR wählen (mehr als 5 Mitarbeiter) oder ihr stimmt überall ab und wählt dann einen gemeinsamen BR
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