unsere mitarbeiter wir sich durch neueinstellung erhöhen. wir zur zeit 3 br.mitglieder. wir haben jetzt beraten, ob es sinnvoll ist die wahl durch rücktritt vorzuziehen.
wenn die br-mitglieder zurücktreten würden, können diese sich bei der neuwahl wieder aufstellen lassen? wenn ja, unter welcher gesetzesgrundlage, habe nämlich nichts gefunden.