W.A.F. LogoSeminare

BR Vorsitzender und Stellvertreter treten vom Amt zurück. Dürfen sie den Nachfolger mit wählen?

M
Micha
Jan 2018 bearbeitet

Hallo !

In unserem BR treten der Vorsitzende und seine Stellv. zurück. Auf der letzten Sitzung wurde nun intern ein neuer Vorsitzender gewählt. Dürfen die beiden zurückgetretenen an der Wahl noch teilnehmen, wenn sie Ihre Stelle zur Verfügung gestellt haben oder ist ´diese "Wahl" rechtswidrig?

Danke schon im voraus für jede hilfreiche Antwort!!!

4.32005

Community-Antworten (5)

M
merlin

02.12.2005 um 13:04 Uhr

Wenn der Vorsitzende und sein Stellvertreter nur dem Vorsitz bzw. den stellvertr. Vorsitz abgegeben haben und Mitglieder des BR bleiben, dürfen Sie natürlich den neuen Vorsitzenden mitwählen.

H
Heini

03.12.2005 um 03:22 Uhr

Selbstverständlich dürfen auch diese Kollegen sich an die Wahl des neuen BR Vors. und dessen Stellvertreter beteiligen.

S
sebastian

06.12.2005 um 10:36 Uhr

Wie ist es wenn der Ausstieg der Mitglieder,in diesem Fall also des Vorsitzenden und der stellv.,geplant ist?

M
merlin

06.12.2005 um 12:57 Uhr

Solange der Ausstieg nur geplant ist, wird eh noch nicht neu gewählt

S
sebastian

10.12.2005 um 10:10 Uhr

Bei uns ist es aber genau so und zwar zum Jahresende verlassen sie die Firma!Bitte um weitere Hilfe,DANKE!!!!

Ihre Antwort