Erstellt am 30.11.2005 um 10:46 Uhr von Frank B.
Wir haben bei uns eine ähnliche Regelung und danach wäre die Antwort nein.
Abgesehen davon, kann hier niemand sagen was eure tariflichen Regelungen sind.
Erstellt am 30.11.2005 um 11:40 Uhr von Kleine Hexe
Wieso Pech gehabt? Heiligabend und Silvester findet trotzdem statt.
Du sparst dir 2 Tage Urlaub die du selbstverständlich an anderen Tagen nehmen kannst.
Heiligabend und Silvester sind ganz normale Werktage!
Erstellt am 30.11.2005 um 11:49 Uhr von Frank B.
Unter diesem Gesichtspunkt hat natürlich Kleine Hexxe Recht!
Erstellt am 30.11.2005 um 14:58 Uhr von Ponyhuetchen
Hmm, ich habe das so verstanden das sie den Urlaubstag immer geschenkt bekommen haben ?!
In diesem Fall bin ich der Meinung - tatsächlich Pech gehabt, oder?
Erstellt am 30.11.2005 um 19:15 Uhr von packer
moin maus,
witzig :)
also ich wäre froh, wenn ich was vom ag geschenkt kriegen würde :)))
im gegenteil, bei uns werden seit neuesten die beiden tage jeweils voll! angerechnet wenn sie auf einen werktag fallen!
muß ein versehen von ihm sein oder pure nettigkeit. da würde ich auf jeden fall keinen schlafenden hund wecken!!!!!
gruß,
packer
Erstellt am 30.11.2005 um 23:55 Uhr von Ramses II
Sorry,
aber wenn ich das lese, da geht mir der Hut hoch!
Ihr habt den vereinbarten Jahresurlaub. Zusätzlich hat man Euch den 24.12. und den 31.12. (immerhin zwei Werktage) frei gegeben, damit Ihr für diese beiden Tage keinen Erholungsurlaub aufwenden müsst.
Nun habt Ihr nach vielen Jahren erstmals die Situation, dass diese beiden Tage auch ohne Urlaub arbeitsfrei sind, Ihr diese Vorteilsgewährung gar nicht braucht und schon wollt Ihr diese beiden Tage plötzlich als normale Urlaubstage sehen.
In 2007 klagt Ihr vermutlich dann dass Ihr zwei Urlaubstage für Heilig Abend uns Silvester aufwenden müsst...
Erstellt am 05.12.2005 um 14:33 Uhr von Devil
Hallo Ramses II,
Austria give you 10 Points!!
Wenn das wirklich eine ernstgemeinte Frage war, kann auch ich hier nur den Kopf schütteln.
Erstellt am 09.01.2006 um 11:13 Uhr von musi
wie seht ihr das aber, wenn wie wir laut nachwirkendem BAT diese beiden Vorfesttage üblicherweise arbeitsfrei sind. bekomme ich dann doppelt frei?