Betriebsrat sein heißt Interessenvertreter zu sein - was ist mit der Persönlichkeitswahl, wenn eine zweite Liste eingereicht wird?
Hallo zuerst einmal möchte ich sagen das euer Forum sehr informativ und gut aufgebaut ist das gefällt.
Jetzt aber zu meiner Frage wir stehen in unserem Betrieb vor dem Problem dass es eventuell eine Listenwahl geben wird was jedoch nicht wirklich gewünscht ist.
Normalerweise wird bei uns die Persönlichkeitswahl durchgeführt, die Liste wird so erstellt das die ersten 3 Plätze gesetzt werden und der rest per Los ausgewählt.
Nun war mein Vorschlag das diese Persönlichkeitsliste auch in geheimer Wahl gesetzt wird, was allerdings nicht auf viel Zustimmung stieß.
Statt dessen wurde mir gesagt das falls doch eine Liste(2 -3 Personen) kommen sollte die gesamte Persönlichkeitsliste die Wahl nicht annimmt und somit ein Nachwahltermin gesetzt werden muss in dem wo man dann sieht wie man reagiert.
Unser BR werden wieder 15 Personen sein.
Ist das so richtig oder haben wir dann halt einen BR aus zwei Personen?
und ausserdem wollte ich noch wissen ob es richtig ist das der WV nicht bekannt geben muss ob eine weitere Liste eingereicht wurde.
Vielen Dank im voraus
Community-Antworten (6)
24.01.2006 um 14:39 Uhr
Hallo, lieber Kollege Knecht,
dein Artikel schildert sehr anschaulich ein Problem, mit dem du nicht alleine da stehst. Hinter meiner Frage von heute morgen verbirgt sich ein ähnlicher Sachverhalt.
Vielleicht gibt es in dem großen Leserkreis jemanden, der hier weiterhelfen kann.
Aus den anderen Beiträgen habe ich entnommen, dass der WV keinerlei Auskunft geben darf. Man kann sich aber als BR in den WV wählen lassen, dann hat man einen Info-Vorsprung und kann noch mit einer eigenen Liste kurz vor Toresschluss reagieren. Aber das ist leider nun zu spät.
Im Raum steht also eine Lösung nach Ende der Einreichungsfrist für Wahlvorschläge. Hoffentlich kommt bald ein brauchbarer Beitrag im Forum. Sonst frage ich noch einmal, ob nach Ende der Einreichungsfrist eine Liste zurückgezogen werden kann. Steht anschließend bei einem 15-köpfigen BR nur eine Liste mit 3 Kandidaten zur Wahl, so muss der WV eine Nachfrist gewähren und man könnte sich erneut Gedanken machen, was zu tun ist. Aber - wie erwähnt - ich bin hier unsicher.
Viel Glück
Ingrid E.
24.01.2006 um 14:52 Uhr
Habe ich es richtig verstanden, dass 15 (in Worten: fünfzehn) BR's gewählt werden und solch ein Chaos scheinbar herrscht? Der Reihe nach: Wenn sich jemand auf einer einzelnen Liste zur Wahl stellt, dann ist das zunächst mal so. Wenn er mit den Listenführern auch einen Platz ausgewürfelt hat ist das auch schön. Bis hierher richtig? Jetzt kommt also kurz vor Toreschluss eine zweite Liste herein - Gut! Die erste Liste bekommt Konkurrenz. Richtig? Dann passiert was? Man lässt die Wahl vonstatten gehen, richtig? Dann ist möglicherweise aber das Ergebnis nicht opportun genug und der Listenführer und/oder ein paar weitere sagen, dass sie die Wahl nicht annehmen, richtig? Aber einige dieser "Herrscherliste" würden doch beim BR bleiben, oder?
Was ist denn bei Euch mit dem Demokratieverständnis passiert? Unterwegs verloren?
Die Bekanntgabe der Wahlvorschläge macht der WV erst nach Ablauf der entsprechenden Fristen... Eine einmal eingereichte Liste ist m.E. nicht zurückzuziehen, man kann nur die Wahl nachher nicht annehmen.
24.01.2006 um 16:40 Uhr
"Problem Listenwahl": Kann ich nicht erkennen, Konkurrenz belebt bekanntermaßen das Geschäft. Und im Rahmen einer Listenwahl haben auch Kandidaten aus kleineren Bereichen eines Betriebs berechtigte Wahlchancen.
"Persönlichkeitsliste in geheimer Wahl gesetzt, ausgewürfelt usw.": Was soll denn der Quatsch, bei einer Persönlichkeitswahl entscheidet die Anzahl Stimmen, welche Kandidaten in den BR einziehen und nicht ob jemand oben, in der Mitte oder unter auf der Liste steht. "Gesamte Persönlichkeitsliste nimmt die Wahl nicht an, wenn...": Um eine Wahl ablehnen zu können, muss man erst einmal gewählt sein. Da werden Antidiskriminierungsgesetze verabschiedet, Gleichstellungsbeauftragte berufen, im BetrVG der Minderheitenschutz berücksichtigt... und dann wollen gestandene??? BR-Mitglieder einfach nicht mit mit anderen "spielen". Unglaublich für mich ist, vor allem das Mittel "Erpressung/Drohung" einzusetzen!
Da eine einmal bestätigte Kandidatur nicht zurückgezogen werden kann, hätten diese BR-Mitglieder allerdings noch eine Möglichkeit! Sie könnten sich vor Stimmabgabe fristlos kündigen lassen, wären also noch nicht einmal mehr wählbar.
24.01.2006 um 17:57 Uhr
Leute,
dieser angestrengte Tanz um das goldene Kalb "Persönlichkeitswahl" geht mir inzwischen gewaltig auf den Geist.
Wenn nur eine Liste eingereicht wird dann gibt es Persönlichkeitswahl. Hurra, finden wir alle gut machen wir alle mit. Werden mehrere Listen eingereicht ist das ein genauso demokratisches Prozedere, denn jeder der will kann eine Liste aufstellen und einreichen. Hurra, finden wir alle gut machen wir genauso mit.
Die letzte Entscheidung trifft so oder so der Wähler.
24.01.2006 um 18:07 Uhr
DANKE NoLi!
Du hast den richtigen Nerv "getroffen & versenkt"!
25.01.2006 um 08:52 Uhr
Nur kurz zur Klarstellung:
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Ich bevorzuge Persönlichkeitswahl und mir ist auch bewußt das es bei dieser keine Rolle spielt wer an welcher Stelle der Liste steht. Mir geht es bei der Erstellung der Persönlichkeitsliste nur darum sie für den Fall einer Listenwahl Listentauglich zu machen.
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Ist die Idee das die Wahl dann nicht angenommen wird nicht auf meinem Mist gewachsen und meine Frage hat sich hauptsächlich darauf bezogen ob dies ein gehbarer Weg ist oder ob wir dann halt einen BR aus den 2-3 Leuten der Querkopfliste haben.
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Ich verstehe Demokratie auch nicht so das man wenn einem das Ergebniss einer Wahl nicht passt, diese einfach wiederholt.
Es ging mir hier jedoch nicht darum ob das jemand gut oder richtig findet ich wollte wissen ob das überhaupt geht.
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