Erstellt am 29.11.2005 um 19:39 Uhr von Fayence
Hallo Arthur,
ich kann nur hoffen, dass Deine Fragen nicht ganz ernst gemeint sind.
Trotz größter Bemühungen meinerseits, habe ich keinen einzigen Hinweis gefunden, der eine solche Maßnahme rechtfertigen würde.
Erinnert mich höchstens an die Möglichkeit, einen Schüler für eine gewisse Zeit vom Unterricht auszuschliessen. Und selbst das, kann noch nicht einmal der Schuldirektor allein entscheiden.
Entschuldige, wenn ich an dieser Stelle überwiegend emotional reagiere, aber wenn ein BR in einem solchen Fall nicht eingreifen kann, wann dann?
Erstellt am 29.11.2005 um 23:03 Uhr von Akira
Hallo arthur
siehe Dir bitte einmal
www.ra-kotz.de/rauchen2.htm an
Erstellt am 30.11.2005 um 04:30 Uhr von Nachthase
@Akira, selbst auf Deiner zitierten Seite wirst Du keinen Hinweis, geschweige denn einen Paragraphen finden, der eine solche "Bestrafung" duldet oder erlaubt. Dem AG bleibt es natürlich unbenommen eine Kündigung auszusprechen aber ob diese Erfolg haben wird? Eine Abmahnung, die, erstmalig keinen Kündigungsgrund darstellt, könnte ich mir, mit zwei zugekniffenen Augen, noch vorstellen.
Spätestens nach einer Beschwerde des AN hat hier der BR zu handeln( BetrVG §85). Ansonsten gilt natürlich §87(1) BetrVG!!!
Gruß Nachthase
Erstellt am 30.11.2005 um 07:15 Uhr von Frecher
Vorsicht!
Alle Euren Aussagen sind in moralischen Sinn durchaus berechtigt!
Aber was steht zur "Bestrafung" in der Betriebsvereinbarung? Oder was haben Betriebsrat und Arbeitgeber als "Strafe" in einer Regelungsabrede vereinbart?
Vereinbarungen beudeuten meist auch die Aufgabe/Einschränkung eines Mitbestimmungsrechts!
...auch eines nach § 87 BetrVG.
Ist ein Vorgehen in der Betriebsverainbarung geregelt, wirds schwer!
Womit ich nicht sage, dass eine Woche unbezahlter Urlaub korret wäre - das ist natürlich vollkommen überzogen und sicher nicht rechtens. Aber es müsste erst mal (zur Not vom Arbeitsgericht) festgestellt werden.
Erstellt am 30.11.2005 um 22:25 Uhr von Akira
Hallo Nachthase.
Mein Hinweis zu dieser Seite, sollte arthur nur vor Augen führen was seinem Kollegen sonst noch hätte widerfahren können.
Klar eine Woche unbezahlten Zwangsurlaub finde ich etwas sonderbar,aber vieleicht war sein AG in einem früherem Leben General.
Der BR hat einem Rauchverbot zugestimmt, es gibt bestimmt eine BV, in der alles geregelt sein sollte.
WAT NU?
Bist Du davon überzeugt das Dir als BR Mitglied immer alles gesagt wird ,um einem Kollegen zu helfen.
Ich nicht!
Wer weiss wie oft der MA schon rauchend auf dem Donnerballken erwischt wurde.
Gruss Akira