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Dieser Beitrag ist vor 20 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Rauchverbot - Konsequenzen für AN - was ist erlaubt ?

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Arthur
Jan 2018 bearbeitet

Trotz Rauchverbot, bei uns in der Fa., wurde ein Kollege auf der Toilette beim Rauchen erwischt. BR hat dem Rauchverbot zugestimmt. Der Kollege wurde zur einer Woche unbezahlten Urlaub gezwungen.

Ist das Rechtens?

Ist das nicht auch eine personelle Einzelentscheidung, und somit mitbestimmungspflichtig?

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Community-Antworten (5)

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Fayence

29.11.2005 um 20:39 Uhr

Hallo Arthur, ich kann nur hoffen, dass Deine Fragen nicht ganz ernst gemeint sind. Trotz größter Bemühungen meinerseits, habe ich keinen einzigen Hinweis gefunden, der eine solche Maßnahme rechtfertigen würde. Erinnert mich höchstens an die Möglichkeit, einen Schüler für eine gewisse Zeit vom Unterricht auszuschliessen. Und selbst das, kann noch nicht einmal der Schuldirektor allein entscheiden.

Entschuldige, wenn ich an dieser Stelle überwiegend emotional reagiere, aber wenn ein BR in einem solchen Fall nicht eingreifen kann, wann dann?

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Akira

30.11.2005 um 00:03 Uhr

Hallo arthur siehe Dir bitte einmal www.ra-kotz.de/rauchen2.htm an

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Nachthase

30.11.2005 um 05:30 Uhr

@Akira, selbst auf Deiner zitierten Seite wirst Du keinen Hinweis, geschweige denn einen Paragraphen finden, der eine solche "Bestrafung" duldet oder erlaubt. Dem AG bleibt es natürlich unbenommen eine Kündigung auszusprechen aber ob diese Erfolg haben wird? Eine Abmahnung, die, erstmalig keinen Kündigungsgrund darstellt, könnte ich mir, mit zwei zugekniffenen Augen, noch vorstellen. Spätestens nach einer Beschwerde des AN hat hier der BR zu handeln( BetrVG §85). Ansonsten gilt natürlich §87(1) BetrVG!!! Gruß Nachthase

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Frecher

30.11.2005 um 08:15 Uhr

Vorsicht! Alle Euren Aussagen sind in moralischen Sinn durchaus berechtigt! Aber was steht zur "Bestrafung" in der Betriebsvereinbarung? Oder was haben Betriebsrat und Arbeitgeber als "Strafe" in einer Regelungsabrede vereinbart? Vereinbarungen beudeuten meist auch die Aufgabe/Einschränkung eines Mitbestimmungsrechts! ...auch eines nach § 87 BetrVG. Ist ein Vorgehen in der Betriebsverainbarung geregelt, wirds schwer! Womit ich nicht sage, dass eine Woche unbezahlter Urlaub korret wäre - das ist natürlich vollkommen überzogen und sicher nicht rechtens. Aber es müsste erst mal (zur Not vom Arbeitsgericht) festgestellt werden.

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Akira

30.11.2005 um 23:25 Uhr

Hallo Nachthase. Mein Hinweis zu dieser Seite, sollte arthur nur vor Augen führen was seinem Kollegen sonst noch hätte widerfahren können. Klar eine Woche unbezahlten Zwangsurlaub finde ich etwas sonderbar,aber vieleicht war sein AG in einem früherem Leben General. Der BR hat einem Rauchverbot zugestimmt, es gibt bestimmt eine BV, in der alles geregelt sein sollte. WAT NU? Bist Du davon überzeugt das Dir als BR Mitglied immer alles gesagt wird ,um einem Kollegen zu helfen. Ich nicht! Wer weiss wie oft der MA schon rauchend auf dem Donnerballken erwischt wurde.

Gruss Akira

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