Erstellt am 30.11.2005 um 07:20 Uhr von Frecher
Grundsätzlich Ja!
Sie sind Beschäftigte - wenn auch beurlaubt.
Das gilt übrigens nicht für Wehr- oder Zivildienst - die sind nicht beurlaubt!
Solche Menschen machen dem Wahlvorstand auch richtig Arbeit, weil sie alles nach Hause geschickt bekommen müssen. Dabei muss der Wahlvorstand selbstverständlich die Fristen der Postzustellung beachten! z.B. beim Wahlausschreiben (14-Tage-Frist zwischen Bekanntgabe und Wirksamkeit des Wahlausschreibens!).
Ich hab eine Seite gefunden, die dem Wahlvorstand bei der Bewältigung des Briefverkehrs sicher unterstützen kann: die-betriebsratswahl.de
Erstellt am 01.12.2005 um 00:12 Uhr von Ramses II
"Grundsätzlich Ja!
Sie sind Beschäftigte - wenn auch beurlaubt.
Das gilt übrigens nicht für Wehr- oder Zivildienst - die sind nicht beurlaubt!"
Wie? Wehr- und Zivildienstleistende sind nicht wahlberechtigt?
Was ein Unsinn! Besorg Dir doch mal einen Standardkommentar!