Mutterschutz, Elternzeit - Wahlrecht bei der BR-Wahl ??
Sind eigentlich Mitarbeiter(innen) in Mutterschutz, bzw. Elternzeit wahlberechtigt?
Community-Antworten (2)
30.11.2005 um 08:20 Uhr
Grundsätzlich Ja! Sie sind Beschäftigte - wenn auch beurlaubt. Das gilt übrigens nicht für Wehr- oder Zivildienst - die sind nicht beurlaubt! Solche Menschen machen dem Wahlvorstand auch richtig Arbeit, weil sie alles nach Hause geschickt bekommen müssen. Dabei muss der Wahlvorstand selbstverständlich die Fristen der Postzustellung beachten! z.B. beim Wahlausschreiben (14-Tage-Frist zwischen Bekanntgabe und Wirksamkeit des Wahlausschreibens!). Ich hab eine Seite gefunden, die dem Wahlvorstand bei der Bewältigung des Briefverkehrs sicher unterstützen kann: die-betriebsratswahl.de
01.12.2005 um 01:12 Uhr
"Grundsätzlich Ja! Sie sind Beschäftigte - wenn auch beurlaubt. Das gilt übrigens nicht für Wehr- oder Zivildienst - die sind nicht beurlaubt!"
Wie? Wehr- und Zivildienstleistende sind nicht wahlberechtigt?
Was ein Unsinn! Besorg Dir doch mal einen Standardkommentar!
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