Betriebsversammlung vom BR nicht durchgeführt - müssen wir als AN das so hinnehmen?
Hallo Forum !
Der BR ist verpflichtet einmal pro Quartal eine Betriebsversammlung durchzuführen. Leider hält unser BR davon nicht viel und somit wurde eine Betriebsversammlung im Oktober abgesagt mit der Begründung "nicht genügend Zeit zur Vorbereitung durch BR".
Kann der BR dafür in irgendeiner Art belangt werden oder müssen wir als AN das so hinnehmen?
Danke sebua
Community-Antworten (2)
29.11.2005 um 11:32 Uhr
laut BetrVG ist der BR verpflichtet in jedem Kalender- vierteljahr eine Betriebsversammlung abzuhalten. wenn er dieses nicht tut, dann wende dich einmal an deine Gewerkschaft, die geben die Rat gruß Franz
29.11.2005 um 14:30 Uhr
Der Rat mit der Gewerkschaft ist hier genau richtig. Betriebsversammlungen nicht durchzuführen, stellt eine Amtspflichtsverletzung dar. Sie müssen durchgeführt werden, wenn mindestens ein Mitarbeiter dies verlangt.
Ansonsten können auch ein Viertel der wahlberechtigten Arbeitnehmer bei Amtspflichtsverstössen das Arbeitsgericht anrufen - aber die muss man erst einmal zusammen haben. Da ist der Weg über die Gewerkschaft erst einmal der einfachere Weg.
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