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Dieser Beitrag ist vor 20 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Abwahl eines "Kandidaten" - kann man da etwas über die (Nicht) Aufnahme in eine Vorschlagsliste machen?

H
heiko64
Nov 2016 bearbeitet

In unseren Betrieb wird demnächst gewählt. 5Angestelltenvertr. und 2 Arbeitervertreter. Aus der Gruppe der Arbeiter haben sich 3 neue Kandidaten auf eine Liste setzen lassen mit dem Ziel eine bestimmte Person aus dem bestehenden Betriebsrat rauszuwählen(keine Unterstützung).Diese Person(Gr.Arbeiter angeh.) hat sich nun auf der Liste der Angestelltenvertr. registrieren lassen da auf dieser Liste nur 5 Kandidaten aufgelistet sind. Somit ist die betreffende Person wieder im Personalrat vertreten obwohl Sie keine Unterstützung in der Belegschaft hat.Kann man etwas dagegen unternehmen?

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Community-Antworten (4)

RI
Ramses II

27.11.2005 um 17:54 Uhr

Die Unterscheidung nach Arbeitern und Angestellten wurde scohn vor Jahren (8?) aus dem BetrVG gestrichen.

Wenn Ihr nach Gruppen wählt ist die Wahl ungültig!

K
Kölner

27.11.2005 um 22:46 Uhr

Seit gut vier Jahren durch Wegfall von § 6 BetrVG....

T
thomas

28.11.2005 um 16:44 Uhr

Hallo heiko 64, dass die Unterscheidung Arbeiter und Angestellte nicht mehr zulässig ist, haben zwei Kollegen bereits geantwortet. Um aber auf den eigentlichen Kern deiner Frage zu kommen: Über die Aufnahme auf eine Wahlvorschlagsliste entscheidet nicht der BR oder der Wahlvorstand sondern allein die Kolleginnen und Kollegen, die auf dieser Liste kandidieren. Sie entscheiden auch, in welcher Reihenfolge die Kandidaten auf der Liste aufgeführt sind. Wenn als da etwas verändert werden soll, müsste mit allen Kandidaten der Liste gesprochen werden, sofern die Liste noch nicht beim Wahlvorstand abgegeben worden ist. Aber Vorsicht: Wahlbeeinflussung (§ 119 Abs.1 Nr. 1 BetrVG). Damit da bei Euch nichts anbrennt, sollte der Wahlvorstand dringend eine Schulung zur BR-Wahl besuchen. Die Kosten dazu muss der Arbeitgeber zahlen (wie auch die Kosten für eine eventuell erforderliche Wiederholung der Wahl). Wir bei uns im Wahlvorstand haben gute Erfahrungen mit einem Wahlseminar der W.A.F. gemacht. Gruß Thomas

RI
Ramses II

28.11.2005 um 21:40 Uhr

"Über die Aufnahme auf eine Wahlvorschlagsliste entscheidet nicht der BR oder der Wahlvorstand sondern allein die Kolleginnen und Kollegen, die auf dieser Liste kandidieren."

Das ist falsch! Über die Aufstellung der Liste entscheiden nicht die Kandidaten sondern die Unterstützer der Liste.

"Wenn als da etwas verändert werden soll, müsste mit allen Kandidaten der Liste gesprochen werden, ..."

Auch das ist falsch! Es sind auch hier wieder die Unterstützer der Liste die zustimmen müssen.

"Wir bei uns im Wahlvorstand haben gute Erfahrungen mit einem Wahlseminar der W.A.F. gemacht."

Hmmm. Was sagt uns das jetzt?

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