Kündigungsschutz eines Ersatzmitgliedes - inwieweit gilt der?
vor 3 Monaten wurde in unserem Unternehmen eine Betriebsratswahl durchgeführt bei der ich mich ebenfalls aufstellen ließ. Gewählt wurde ich nicht. Ausser an der Eröffnungssitzung des BR habe ich an keiner weiteren teilgenommen. Meine Frage ist, habe ich im Falle einer Kündigung einen Kündigungsschutz?
Community-Antworten (7)
25.11.2005 um 11:59 Uhr
Ja, 6 Monate nach dem Tag der Wahl.
26.11.2005 um 01:20 Uhr
Falsch!
6 Monate nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses!
26.11.2005 um 02:15 Uhr
ist nicht durch die Teilnahme an der Sitzung ein 1-jähriger Kündigungsschutz entstanden?
26.11.2005 um 09:01 Uhr
"ist nicht durch die Teilnahme an der Sitzung ein 1-jähriger Kündigungsschutz entstanden?"
Kaum vorstellbar. Der Fragesteller hat sich lediglich aufstellen lassen, wurde aber nicht gewählt. Insoweit ist fraglich, warum er oder sie überhaupt an der Sitzung teilgenommen hat. Notwendig war das jedenfalls nicht.
26.11.2005 um 12:11 Uhr
Ich bin davon ausgegangen, dass die Teilnahme an der Sitzung rechtmäßig war, weil ein ordentliches Betriebsratsmitglied verhindert war. Wenn keine Verhinderung vorgelegen hat, wäre doch eine Teilnahme nicht möglich.
27.11.2005 um 09:10 Uhr
Warst du denn reguläres Ersatzmitglied, oder warst du zum Zeitpunkt der Sitzung nur zufällig in der Nähe und hattest eh nichts besseres zu tun?
28.11.2005 um 10:55 Uhr
Es war die Eröffnungssitzung des Betriebsrates. Es wurden nur allgemeine Dinge wiederholt wie z.B. das Betriebsratsergebniss und nicht an der eigentlichen Konstituierung des Betriebsrates.
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