Erstellt am 25.11.2005 um 10:59 Uhr von Frank B.
Ja, 6 Monate nach dem Tag der Wahl.
Erstellt am 26.11.2005 um 00:20 Uhr von Ramses II
Falsch!
6 Monate nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses!
Erstellt am 26.11.2005 um 01:15 Uhr von Harry Grischna
ist nicht durch die Teilnahme an der Sitzung ein 1-jähriger Kündigungsschutz entstanden?
Erstellt am 26.11.2005 um 08:01 Uhr von Z.Ickig
"ist nicht durch die Teilnahme an der Sitzung ein 1-jähriger Kündigungsschutz entstanden?"
Kaum vorstellbar. Der Fragesteller hat sich lediglich aufstellen lassen, wurde aber nicht gewählt. Insoweit ist fraglich, warum er oder sie überhaupt an der Sitzung teilgenommen hat. Notwendig war das jedenfalls nicht.
Erstellt am 26.11.2005 um 11:11 Uhr von Harry Grischna
Ich bin davon ausgegangen, dass die Teilnahme an der Sitzung rechtmäßig war, weil ein ordentliches Betriebsratsmitglied verhindert war.
Wenn keine Verhinderung vorgelegen hat, wäre doch eine Teilnahme nicht möglich.
Erstellt am 27.11.2005 um 08:10 Uhr von Z.Ickig
Warst du denn reguläres Ersatzmitglied, oder warst du zum Zeitpunkt der Sitzung nur zufällig in der Nähe und hattest eh nichts besseres zu tun?
Erstellt am 28.11.2005 um 09:55 Uhr von Lelaine
Es war die Eröffnungssitzung des Betriebsrates. Es wurden nur allgemeine Dinge wiederholt wie z.B. das Betriebsratsergebniss und nicht an der eigentlichen Konstituierung des Betriebsrates.