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Kündigungsschutz eines Ersatzmitgliedes - inwieweit gilt der?

L
Lelaine
Nov 2016 bearbeitet

vor 3 Monaten wurde in unserem Unternehmen eine Betriebsratswahl durchgeführt bei der ich mich ebenfalls aufstellen ließ. Gewählt wurde ich nicht. Ausser an der Eröffnungssitzung des BR habe ich an keiner weiteren teilgenommen. Meine Frage ist, habe ich im Falle einer Kündigung einen Kündigungsschutz?

4.20207

Community-Antworten (7)

FB
Frank B.

25.11.2005 um 11:59 Uhr

Ja, 6 Monate nach dem Tag der Wahl.

RI
Ramses II

26.11.2005 um 01:20 Uhr

Falsch!

6 Monate nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses!

HG
Harry Grischna

26.11.2005 um 02:15 Uhr

ist nicht durch die Teilnahme an der Sitzung ein 1-jähriger Kündigungsschutz entstanden?

Z
Z.Ickig

26.11.2005 um 09:01 Uhr

"ist nicht durch die Teilnahme an der Sitzung ein 1-jähriger Kündigungsschutz entstanden?"

Kaum vorstellbar. Der Fragesteller hat sich lediglich aufstellen lassen, wurde aber nicht gewählt. Insoweit ist fraglich, warum er oder sie überhaupt an der Sitzung teilgenommen hat. Notwendig war das jedenfalls nicht.

HG
Harry Grischna

26.11.2005 um 12:11 Uhr

Ich bin davon ausgegangen, dass die Teilnahme an der Sitzung rechtmäßig war, weil ein ordentliches Betriebsratsmitglied verhindert war. Wenn keine Verhinderung vorgelegen hat, wäre doch eine Teilnahme nicht möglich.

Z
Z.Ickig

27.11.2005 um 09:10 Uhr

Warst du denn reguläres Ersatzmitglied, oder warst du zum Zeitpunkt der Sitzung nur zufällig in der Nähe und hattest eh nichts besseres zu tun?

L
Lelaine

28.11.2005 um 10:55 Uhr

Es war die Eröffnungssitzung des Betriebsrates. Es wurden nur allgemeine Dinge wiederholt wie z.B. das Betriebsratsergebniss und nicht an der eigentlichen Konstituierung des Betriebsrates.

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