Erstellt am 24.11.2005 um 12:47 Uhr von viktor
Es gilt nach wie vor der § 15 KSchG. Also Kündigungsschutz wie zuvor.
Erstellt am 23.12.2005 um 09:36 Uhr von Ugur
hallo kollege
auch wenn du schon ausgelernt hast gilt dein besonderer kündigungsschutz. auch wenn deine amtzeit zu ende ist gild der kündigungsschutz noch mal zusätzlich 1.5 jahre.... also bleib locker