Kündigungsschutz JAV - wie weit geht der?
Ich bin JAV-Mitglied, aber bereits ausgelernt und in ein festes Arbeitsverhältnis übergegangen. Habe ich ein Kündigungsschutz da ich JAV-Mitglied bin?
Community-Antworten (2)
24.11.2005 um 13:47 Uhr
Es gilt nach wie vor der § 15 KSchG. Also Kündigungsschutz wie zuvor.
23.12.2005 um 10:36 Uhr
hallo kollege auch wenn du schon ausgelernt hast gilt dein besonderer kündigungsschutz. auch wenn deine amtzeit zu ende ist gild der kündigungsschutz noch mal zusätzlich 1.5 jahre.... also bleib locker
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