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GL will Gemeinschaftsbetrieb gründen - nur noch ein Betriebsrat?

P
Patrick
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

ich bin BR in einem amerikanischen Unternehmen, daß im Juni in USA fusioniert hat und in Deutschland (dank einiger Hürden) den Merger noch nicht vollzogen hat. Das andere Unternehmen in Deutschland (was uns übernimmt) hat jetzt auch schnell noch einen BR gegründet.

Jetzt will unsere GL einen sog. Gemeinschaftsbetrieb gründen und nur noch einen Betriebsrat im Hause haben. Dieser wäre dann wohl der BR des anderen Unternehmens?

Der GBR von uns müsste zwar zustimmen, meine Frage ist aber, was für Möglichkeiten wir haben, um uns vor dieser Maßnahme zu schützen?

Wer hat hiermit Erfahrung?

Vielen Dank für Eure Hilfe.

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Community-Antworten (4)

FB
Frank B.

24.11.2005 um 11:48 Uhr

Also grundsätzlich ist hier der §3 BetrVG anzuwenden und man muß prüfen ob es überhaupt sinnvoll ist einen gemeinsamen BR zu wählen. Räumliche Nähe ist auch ein wichtiges Kriterium.

Wenn die GL einen Gemeinschaftsbetrieb gründen will, kann sie das gerne tun, aber damit kann sie keine BR- Wahl verhindern. Ihr solltet schon darauf achten wie die Gegebenheiten sind. Eine Frage ist auch ob schon ein BR bei euch besteht, ansonsten hat der andere BR ein Übergangsmandat. Aus der Ferne ist es immer schlecht zu beurteilen wie die genauen Umstände sind, die zuständige Gewerkschaft kann euch da bestimmt besser beraten.

FB
Frank B.

24.11.2005 um 11:49 Uhr

Anmerkung: Wir sind ein gemeinsamer BR von drei Schwesterunternehmen eines Konzerns.

V
viktor

24.11.2005 um 12:07 Uhr

Wie Frank B. schon schreibt: von der Ferne schwer zu sagen. Sitzen denn beide Betriebe im gleichen Haus und nutzen die gleichen Betriebseinrichtungen? Ich denke auch, hier sollte man sich fachlichen Rat Vorort suchen (Gewerkschaft)

RI
Ramses II

25.11.2005 um 01:00 Uhr

BR in einem amerikanischen Unternehmen? Da gebt Ihr Euch ja die volle Dröhnung... ;-)

Nach Deiner Schilderung klingt das nicht nach Gemeinschaftsbetrieb (verschiedene Unternehmen die gemeinsam Betriebsmittel und Arbeitnehmer einsetzen) sondern eher nach der Zusammenfassung von Betrieben.

Habt Ihr Tarifbindung? Dann wäre das wohl nur per TV machbar...

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