Erstellt am 24.11.2005 um 10:48 Uhr von Frank B.
Also grundsätzlich ist hier der §3 BetrVG anzuwenden und man muß prüfen ob es überhaupt sinnvoll ist einen gemeinsamen BR zu wählen. Räumliche Nähe ist auch ein wichtiges Kriterium.
Wenn die GL einen Gemeinschaftsbetrieb gründen will, kann sie das gerne tun, aber damit kann sie keine BR- Wahl verhindern. Ihr solltet schon darauf achten wie die Gegebenheiten sind.
Eine Frage ist auch ob schon ein BR bei euch besteht, ansonsten hat der andere BR ein Übergangsmandat.
Aus der Ferne ist es immer schlecht zu beurteilen wie die genauen Umstände sind, die zuständige Gewerkschaft kann euch da bestimmt besser beraten.
Erstellt am 24.11.2005 um 10:49 Uhr von Frank B.
Anmerkung: Wir sind ein gemeinsamer BR von drei Schwesterunternehmen eines Konzerns.
Erstellt am 24.11.2005 um 11:07 Uhr von viktor
Wie Frank B. schon schreibt: von der Ferne schwer zu sagen. Sitzen denn beide Betriebe im gleichen Haus und nutzen die gleichen Betriebseinrichtungen? Ich denke auch, hier sollte man sich fachlichen Rat Vorort suchen (Gewerkschaft)
Erstellt am 25.11.2005 um 00:00 Uhr von Ramses II
BR in einem amerikanischen Unternehmen? Da gebt Ihr Euch ja die volle Dröhnung... ;-)
Nach Deiner Schilderung klingt das nicht nach Gemeinschaftsbetrieb (verschiedene Unternehmen die gemeinsam Betriebsmittel und Arbeitnehmer einsetzen) sondern eher nach der Zusammenfassung von Betrieben.
Habt Ihr Tarifbindung? Dann wäre das wohl nur per TV machbar...