Können geringfügig beschäftigte Mitglied im Betriebsrat sein?
Hallo! Wir haben einen neuen Betriebsrat gewählt, nun meine Frage: darf jemand Mitglied im BR sein, der nur mit 350 Euro also geringfügig beschäftigt ist ? Danke für eine Antwort! Ich finde sieses Forum sehr interessant!! MfG Miriam
Community-Antworten (1)
24.11.2005 um 11:53 Uhr
Wenn der Wahlvorstand denjenigen Bewerber zur Wahl zugelassen hat, dann ist das richtig.
Die Art der Beschäftigung spielt dabei keine Rolle, wichtig ist, das die Kriterien nach §8 BetrVG erfüllt sind.
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