Mitarbeiterbefragung - inwieweit hat der BR dabei Mitbestimmungsrechte?
Inwieweit hat der Betriebsrat Mitbestimmungsrechte bei einer betrieblichen Mitarbeiterbefragung ?
Es handelt sich nicht um Personaldaten sondern um allgemeine Fragen zur Arbeitszufriedenheit, Teamarbeit - allerdings auch um Fragen zu den Führungskräften - da nach Betriebsbereichen ausgewertet werden soll sind diese natürlich vom Ergebnis direkt betroffen - auch wenn die Befragung von Profis und anonym durchgeführt wird.
Community-Antworten (1)
23.11.2005 um 23:52 Uhr
Hallo hedgehog59!
Mitbestimmungspflichtigkeit der Mitarbeiterbefragung grundsätzlich gemäß § 94 Abs. 1 BetrVG. Online Befragungen: MItbestimmung nach § 87 Abs. 1 Nr. 6, nämlich die objektive personenbezogene Überwachungseignung.
Gruß Fayence
Nachtrag: Lasst Euch von Eurem AG den Fragenkatolog und die vereinbarten Auswertungscluster vorlegen (welche Abteilungen sollen in der Auswertung einzeln ausgewertet werden; welche Mindestteilnehmerzahl ist für eine Einzelauswertung erforderlich; was passiert, wenn Mindestteilnehmerzahl in einer Abt. unterschrittenwird usw.). Wichtig ist , dass der Rückschluss auf Einzelpersonen definitiv ausgeschlossen sein muss. Seriöse Befragungsinstitute schliessen diese Möglichkeit von vorherein aus, da sie insbesondere an die bestehende Gesetzgebung (Datenschutz) gebunden sind.
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