Erstellt am 23.11.2005 um 10:37 Uhr von Frank B.
Wie Kündigungsschutz für Stellv.?
Eventuell Ersatzmitglied?
Erstellt am 23.11.2005 um 10:45 Uhr von pamary
Wie lange habe ich als Stellv. / Nachrücker Kündigungsschutz?
Wie schon geschrieben, ich habe bei keine Sitzung (weil keine war!) teilgenommen.
Erstellt am 23.11.2005 um 11:01 Uhr von Frank B.
Dann hat sich das mit dem Kündigungsschutz erledigt, ich denke mal ihr habt vor 12 Monaten gewählt. Der Kündigungsschutz gilt 12 Monate nach der Wahl bzw. nach der Teilnahme der letzten Sitzung.
Sollte es zu einer Kündigung kommen, würde ich an deiner Stelle vor dem Arbeitsgericht geltend machen, das du nicht ordnungsgemäß eingeladen wurdest obwohl du nach dem BetrVG hättest geladen werden müssen. Aber da hilft dir bestimmt ein guter Fachanwalt für Arbeitsrecht weiter.
Erstellt am 23.11.2005 um 21:20 Uhr von Ramses II
"Sollte es zu einer Kündigung kommen, würde ich an deiner Stelle vor dem Arbeitsgericht geltend machen, das du nicht ordnungsgemäß eingeladen wurdest obwohl du nach dem BetrVG hättest geladen werden müssen."
Diese Argumentation dürfte kaum weiterhelfen. Der Kündigungsschutz hat nichts mit einem "Anrecht auf Grund von der Wahl" zu tun, sondern damit ob der/die Gekündigte betriebsrätlich tätig war oder nicht.
Erstellt am 23.11.2005 um 21:46 Uhr von Donhanso
Wenn du an keiner Sitzung teilgenommen hast,
bzw.es war noch keine Sitzung so hast du als Ersatzmietglied kein Außerordendlichen Kündigungsschutz,
Erstellt am 23.11.2005 um 21:56 Uhr von Ramses II
Donhanso,
Deine Antwort ist unsinnig!
Betriebsrätliche Tätigkeit besteht nicht nur aus Sitzungen!