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Dieser Beitrag ist vor 20 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

An keiner Sitzung teilgenommen - hat Ersatzmitglied Kündigungsschutz ?

P
pamary
Jan 2018 bearbeitet

Wie sieht es aus mit der Kündigungsschutz für das Ersatzmitglied wenn keine BR-Arbeit bzw. gemeinsame Sitzung statt gefunden hat? Es wurde penibel darauf geachtet das der BR alles alleine abgestimmt hat. Ich wurde nie! in Kenntniss gesetzt wenn etwas "angeordnet" wurde.

Danke

3.37906

Community-Antworten (6)

FB
Frank B.

23.11.2005 um 11:37 Uhr

Wie Kündigungsschutz für Stellv.?

Eventuell Ersatzmitglied?

P
pamary

23.11.2005 um 11:45 Uhr

Wie lange habe ich als Stellv. / Nachrücker Kündigungsschutz? Wie schon geschrieben, ich habe bei keine Sitzung (weil keine war!) teilgenommen.

FB
Frank B.

23.11.2005 um 12:01 Uhr

Dann hat sich das mit dem Kündigungsschutz erledigt, ich denke mal ihr habt vor 12 Monaten gewählt. Der Kündigungsschutz gilt 12 Monate nach der Wahl bzw. nach der Teilnahme der letzten Sitzung. Sollte es zu einer Kündigung kommen, würde ich an deiner Stelle vor dem Arbeitsgericht geltend machen, das du nicht ordnungsgemäß eingeladen wurdest obwohl du nach dem BetrVG hättest geladen werden müssen. Aber da hilft dir bestimmt ein guter Fachanwalt für Arbeitsrecht weiter.

RI
Ramses II

23.11.2005 um 22:20 Uhr

"Sollte es zu einer Kündigung kommen, würde ich an deiner Stelle vor dem Arbeitsgericht geltend machen, das du nicht ordnungsgemäß eingeladen wurdest obwohl du nach dem BetrVG hättest geladen werden müssen."

Diese Argumentation dürfte kaum weiterhelfen. Der Kündigungsschutz hat nichts mit einem "Anrecht auf Grund von der Wahl" zu tun, sondern damit ob der/die Gekündigte betriebsrätlich tätig war oder nicht.

D
Donhanso

23.11.2005 um 22:46 Uhr

Wenn du an keiner Sitzung teilgenommen hast, bzw.es war noch keine Sitzung so hast du als Ersatzmietglied kein Außerordendlichen Kündigungsschutz,

RI
Ramses II

23.11.2005 um 22:56 Uhr

Donhanso,

Deine Antwort ist unsinnig!

Betriebsrätliche Tätigkeit besteht nicht nur aus Sitzungen!

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